Abfallgebührenbescheide werden verschickt

Nachdem die Abfallgebühren seit 2007 insgesamt viermal gesenkt werden konnten, müssen diese ab dem Jahr 2020 erstmalig wieder um durchschnittlich 9,5 % angehoben werden. Damit steigt die Normalgebühr für den 120l Abfallbehälter von bisher 172,80 € auf 189,60 €.

Sinkende Einnahmen bei der Wertstoffvermarktung und gleichzeitig steigende Ausgaben in allen Bereichen haben diese Erhöhung nötig gemacht.

Die neue Abfallgebührenkalkulation wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellt und auf vier Jahre angelegt. Wenn alles planmäßig verläuft, sind die Abfallgebühren also bis Ende 2023 gültig. Die Bescheide gelten daher nicht nur für das Jahr 2020, sondern auch für die Folgejahre bis Sie einen neuen Bescheid erhalten. Heben Sie Ihren Bescheid daher für eventuelle spätere Rückfragen auf.

Grundlage für die Erstellung der neuen Bescheide waren die beim Landratsamt gespeicherten Daten (Anschrift, Art der Grundstücksnutzung, Personenzahl, Konto). Wer das Landratsamt in der Vergangenheit regelmäßig über Änderungen informiert hat, sollte jetzt auch einen korrekten Bescheid bekommen.

Erfahrungsgemäß erreicht das Landratsamt aber nach jedem Versand der Abfallgebührenbescheide eine Vielzahl von Änderungsmitteilungen. Dies führt dann insbesondere zu überlasteten Telefonleitungen. Es wird deshalb gebeten, in den nächsten Tagen möglichst von telefonischen Rückfragen abzusehen und verstärkt andere Kommunikationswege wie E-Mail, Fax oder Brief zu nutzen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Bescheid.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Grundstückseigentümer nach der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet sind, gebührenrelevante Änderungen dem Landratsamt unaufgefordert mitzuteilen. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Meldepflicht kann es in Einzelfällen auch zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens kommen.

Die Abfallgebühren werden jährlich immer zum 01. Juli fällig. Bitte nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, finden Sie auf der Homepage unter www.main-spessart.deexterner Link die Änderungsmeldung und das SEPA-Lastschriftmandat. Geben Sie unter „Was suchen Sie?“ einfach das Stichwort „Änderungsmeldung“ bzw. „Sepa“ ein.

Zusätzliche Papierbehälter jetzt kostenpflichtig
An Papiervolumen wird wie bisher kostenlos das doppelte Volumen zur Verfügung gestellt, z.B. bei einem 120l Restabfallbehälter ein 240l Papierbehälter. Darüber hinaus werden auf Wunsch zusätzlich bereitgestellte Papierbehälter nur noch kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Für einen zusätzlichen 240l Papierbehälter beträgt die Jahresgebühr 39,60 €. Sofern Sie einen bereits vorhandenen zusätzlichen Papierbehälter bis 30.06.2020 abmelden, wird die Abmeldung für das gesamte Jahr 2020 berücksichtigt.

Wöchentliche Abfuhr Restabfallbehälter mit 1.100l bzw. 5.300l Füllraum möglich

Für Abfallgroßbehälter mit 1.100l bzw. 5.300l Füllraum kann jetzt auch eine wöchentliche Leerung des Restabfallbehälters beantragt werden.

  • Der 70l Restabfallsack kostet künftig 4,30 €, der 120l Grüngutsack 3,60 €.

Hilfe in Zeiten von Corona
Wer in der derzeitigen Krisensituation Zahlungsschwierigkeiten hat, kann sich mit der Abfallgebührenstelle im Landratsamt per E-Mail Abfall@Lramsp.de oder auf dem Postweg in Verbindung setzen, um eine individuelle Lösung zu vereinbaren.