Nicht jeder darf „einfach mal“ Magnetfischen

Aus aktuellem Anlass weist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regierung und die Kreisverwaltungen darauf hin, dass nicht jeder „einfach mal“ Magnetfischen darf. Nach Informationen des Innenministeriums ist bayernweit ein Anstieg von polizeilich erfassten Fällen zu verzeichnen.

Hohe Gefährdung
Beim Magnetfischen (auch Magnetangeln) werden metallische Gegenstände mittels eines starken Magneten, der an einer Schnur, einem Seil oder einer Leine befestigt ist, „geangelt“. Der bayerischen Polizei sind Fälle bekannt, in denen ein solcher Magnet auch von einem Boot während der Fahrt über den Grund gezogen wird. Nach den vorliegenden Informationen bezweckt Magnetfischen in den meisten Fällen das Auffinden von Münzen, Altmetall oder anderen wertigen Gegenständen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Munition oder Granaten am Magneten haften bleiben. Die bayerische Polizei weist darauf hin, dass diese Gegenstände aufgrund von Verschmutzungen, Vermoderungen und Rost oft nicht gleich als Kampfmittel erkennbar sind, und dass allein diese Tatsache ein hohes Gefährdungspotential sowohl für den Magnetfischer selbst, als auch für möglicherweise umstehende Personen und Sachen mit sich bringt. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass durch das Magnetangeln bisher im Boden festgelegte, ggf. schädliche Substanzen aus tiefen Schichten wieder in den Kreislauf gebracht werden können, die für Flora und Fauna am und im Gewässer schädlich sein können. Zudem besteht bei der Ausübung des Magnetangelns stets die Gefahr, dass im Wasser lebende Pflanzen und Tiere oder deren Entwicklungsstadien geschädigt, zerstört oder getötet werden und der Bestand damit beeinträchtigt wird.

Magnetfischen wie oben beschrieben stellt damit eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung gem. § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG dar; Fischerei i.S.d. Art. 1 BayFiG liegt nicht vor, da gerade nicht Fische, Neunauge und Krebs sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln gefangen werden sollen.

Wer also Magnetfischen möchte, muss sich beim Landratsamt Main-Spessart eine wasserrechtliche Erlaubnis holen.

Weitere Infos gibt es im Landratsamt Main-Spessart, Wasserrecht, Tel. 09353 / 793-0.