Bayerische Landräte appellieren: Bis Ende 2019 muss das neue Grundsteuer-Modell auf den Weg gebracht sein

Ohne Reform ist die heutige Grundsteuer Ende 2020 verfassungswidrig. Für die Kommunen ist das deswegen so brisant, weil die Einnahmen aus der Grundsteuer eine unverzichtbare kommunale Finanzierungsquelle sind. Entsprechend vehement fordern die bayerischen Landräte vom Bund, dass das neue Gesetz bis Ende 2019 beschlossen sein muss. Präsident Landrat Christian Bernreiter hierzu im Rahmen eines Gesprächs mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 9. Oktober 2018 in Berlin: „Die Einnahmen aus der Grundsteuer betragen in Bayern 1,8 Mrd. € und stellen eine unverzichtbare Finanzierungsquelle der Kommunen dar. Bundesweit sind es 14 Mrd. €. Wir bitten unseren Bundesfinanzminister deswegen bis Ende 2019 gemeinsam mit den Kommunen ein Modell für die Erhebung der Grundsteuer auf den Weg zu bringen.“

Der Streit um das richtige Grundsteuer-Modell blockiert seit vielen Jahren die angestrebte Reform der Grundsteuer. Ob Bodenwert-Modell, Kostenwert-Modell oder das nunmehr von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen favorisierte Flächenmodell bevorzugt werden, bis Ende 2019 muss das neue Gesetz beschlossen sein, ansonsten ist die Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.4.2018 das derzeit geltende System der Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt, wenn die entsprechenden Regelungen des Bewertungsgesetzes nicht bis Ende 2019 reformiert werden. Problem der Grundsteuer ist, dass diese auf der Grundlage der Einheitswerte zum 1.1.1935 (Ost) bzw. 1.1.1964 (West) berechnet wird, obwohl gemäß § 21 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes die Einheitswerte in Zeitabständen von jeweils 6 Jahren allgemein festzustellen sind.