Neuer Leitfaden zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum

Es gibt einen neuen Leitfaden zum barrierefreien Bauen. Band drei der sogenannten „blauen Reihe" befasst sich mit dem öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Er ergänzt die bereits erschienenen Bände „01 – Öffentlich zugängliche Gebäude" und „02 – Barrierefreie Wohnungen".

Landrat Thomas Schiebel und Elena Reinhard, die Behindertenbeauftragte des Landkreises Main-Spessart, sind davon überzeugt, dass Bürgerinnen und Bürger am besten wissen, wo Straßen, Wege, Plätze und Parks angepasst werden müssen, um barrierefrei zu sein. „Wir möchten die Städte und Gemeinden daher ermutigen, gemeinsam mit uns Konzepte für einen barrierefreien öffentlichen Verkehrs- und Freiraum zu entwickeln.", erklärt Reinhard. Gemeinsame Planungen werden so von vielen Schultern getragen und frische Ideen helfen bei der Entwicklung guter Lösungen.

Die „blaue Reihe" - Barrierefreies Bauen
Die sogenannte „blaue Reihe" befasst sich mit den Zielvorgaben zur barrierefreien Zugänglichkeit, Benutzbarkeit und Auffindbarkeit von Örtlichkeiten, die die Städte und Gemeinden zusammen mit der Bevölkerung individuell umsetzen können. Es sollen ganz spezifische und maßgeschneiderte Lösungsschritte erarbeitet und entwickelt werden, die auf die Besonderheiten der jeweiligen Kommunen eingehen und die den Anforderungen der BürgerInnen gerecht werden. Besonders in den Ortskernen und Altstädten sind gestalterisch wohlüberlegte Veränderungen bzw. Anpassungen gefragt, denn sie sind es, die die Identität unserer Städte und Gemeinden ausmachen. Die Gestaltung muss sich dabei inklusionsorientiert ausrichten und für Menschen mit Behinderung frei, selbstbestimmt und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sein. Dabei darf die Alltagstauglichkeit nicht unberücksichtigt bleiben.

03 – Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Im drittem Band werden die Inhalte der DIN 18040 und somit die Regelungen behandelt, die beachtet werden müssen, damit der öffentliche Verkehrs- und Freiraum für alle BürgerInnen barrierefrei zugänglich und benutzbar sind. Der Leitfaden zitiert Schutzziele der Norm und erläutert Anforderungen anhand von Beispielen und Grafiken. Darüber hinaus enthält er Grundlagen und weiterführende Hinweise für die Planung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Als Ratgeber und wertvoller Baustein wird er den Weg in eine zukunftsfähige Gesellschaft weisen.

Exemplare der einzelnen Bände der „blauen Reihe" erhalten Interessierte kostenfrei unter www.bestellen.bayern.deexterner Link. Näheres erfahren sie bei der Behindertenbeauftragten Elena Reinhard Tel. 0 9353 793 – 1462 oder per Mail unter Elena.Reinhard@Lramsp.de.

18-09-26 Foto Veröffentlichung des Leitfadens
Foto (Marina Wittmann): Die Behindertenbeauftragte Elena Reinhard (links) und Landrat Thomas Schiebel (rechts) stellen den neuen Leitfaden „Barrierefreies Bauen – 03 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum" vor.