Betreuungsstelle

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§1896 BGB).

Die Betreuungsstelle unterstützt das Betreuungsgericht. Dies gilt insbesondere für die Feststellung des Sachverhaltes, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält, und für die Gewinnung geeigneter Betreuer. Wenn die Betreuungsstelle vom Betreuungsgericht dazu aufgefordert wird, schlägt sie eine oder mehrere Personen vor, die sich im Einzelfall zu Betreuern eignen.

Die Betreuungsstelle berät über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, informiert außerdem über Patientenverfügungen.

Für Sie zuständig:

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.E-Mail
Reiner Eck
Sachbearbeiter
09353/793-14509353/79385145105E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Renate Winheim
Sachbearbeiterin
09353/793-10509353/79385105105E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Formulare

Merkblätter

Adresse:
AnschriftLandratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Telefon09353/793-0
Fax09353/793-252
E-MailPoststelle@Lramsp.de
Internetwww.main-spessart.de
ÖffnungszeitenMo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr. Mi und Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir Gleitzeit haben. Sie erreichen uns am sichersten während der genannten Öffnungszeiten.