Betreuungsstelle
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer (§1896 BGB).
Die Betreuungsstelle unterstützt das Betreuungsgericht. Dies gilt insbesondere für die Feststellung des Sachverhaltes, den das Gericht für aufklärungsbedürftig hält, und für die Gewinnung geeigneter Betreuer. Wenn die Betreuungsstelle vom Betreuungsgericht dazu aufgefordert wird, schlägt sie eine oder mehrere Personen vor, die sich im Einzelfall zu Betreuern eignen.
Die Betreuungsstelle berät über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, informiert außerdem über Patientenverfügungen.
Für Sie zuständig:
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | E-Mail |
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Reiner Eck Sachbearbeiter | 09353/793-145 | 09353/79385145 | 105 |  |
Renate Winheim Sachbearbeiterin | 09353/793-105 | 09353/79385105 | 105 |  |
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Adresse:
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| Anschrift | Landratsamt Main-Spessart
Marktplatz 8  97753 Karlstadt
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| Telefon | 09353/793-0 |
| Fax | 09353/793-252 |
| E-Mail | Poststelle@Lramsp.de |
| Internet | www.main-spessart.de |
| Öffnungszeiten | Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr. Mi und Fr 8.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie, dass wir Gleitzeit haben. Sie erreichen uns am sichersten während der genannten Öffnungszeiten. |