Der Energieliqiditätskredit


Der Bayerische Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung die Einführung eines "Energieliquiditätskredits" bei der LfA Förderbank Bayern beschlossen. Damit sollen bayerische Unternehmen finanziell unterstützt werden, die aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Dafür ist eine Selbsterklärung durch den Antragsteller mit anschließender Plausibilisierung durch die Hausbank notwendig. 

Der Energieliquiditätskredit im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von höchstens 500 Millionen Euro
  • Darlehenshöchstbetrag: 10 Millionen Euro
  • Darlehenslaufzeit: bis zu 10 Jahre
  • Die Hausbank wird zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt 
  • Um die Risikotragefähigkeit der LfA zu erhalten, werden die Risiken aus dem Kreditprogramm in die globale Rückbürgschaft des Freistaats Bayern einbezogen werden

Das Programm befindet sich im Genehmigungsprozess und soll in einigen Wochen verfügbar sein.