Betreutes Wohnen & Servicewohnen

Im Alter kommt dem Wohnen eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn das Alltagsleben älterer Menschen konzentriert sich zunehmend auf die unmittelbare Nachbarschaft und die eigene Wohnung. Diese wird dann – weit mehr als bei anderen Altersgruppen – für alte Menschen zu einem entscheidenden Faktor für die Lebensqualität.

Mit fortschreitendem Alter ist jedoch die selbständige Lebensführung in den eigenen vier Wänden häufig immer schwieriger zu bewältigen – hier bietet Betreutes Wohnen einen Weg, Selbständigkeit und Selbstbestimmtes Leben längstmöglich zu sichern.

Der Grundgedanke des Betreuten Wohnens besteht darin, so viel Selbständigkeit wie möglich zu erhalten und soviel Betreuung wie nötig zu bieten.

Die unterschiedlichen Formen des Betreuten Wohnens für ältere Menschen können entscheidend dazu beitragen, die Lebensqualität Betroffener zu erhalten und zu stärken und eine Versorgung in einer Pflegeeinrichtung so lange wie möglich hinauszuzögern. Der Begriff „Betreutes Wohnen für Senioren“ umfasst dabei Bau- und Betreuungskonzepte wie „Wohnen mit Service“, "Wohnen Plus“ oder "Seniorenresidenzen“. Gemeinsames Ziel ist es, die Selbständigkeit des Wohnens mit bedarfsgerechten Hilfen zu verbinden.

Das Kernstück des Betreuten Wohnens für ältere Menschen umfasst vier Leistungsbereiche mit folgenden zentralen Anforderungen:

1. Bauwerk und Umfeld
Eine zentral gelegene und in eine gute Infrastruktur eingebettete barrierefreie und altengerechte Wohnung, die über die technische Infrastruktur für die Einrichtung eines Notrufs verfügt.

2. Grundservice
Ein Paket von Grundleistungen, das die Sicherstellung des haustechnischen Service, des Hausnotrufs und der Betreuung bzw. des persönlichen Service durch eine kompetente Betreuungsperson mit Blick auf Beratung, Information und Vermittlung von Wahlleistungen gewährleisten.

3. Wahlservice
Frei wählbare zusätzliche Wahlleistungen, die mindestens pflegerische Dienste und Krankenpflege, hauswirtschaftliche Dienste und Hausnotruf umfassen.

4. Vertragsgestaltung
Diese bezieht sich auf den Miet- und Betreuungsvertrag, der bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt. Der Mietvertrag sollte z. B. keine Kündigungsklausel wegen Pflegebedürftigkeit enthalten. In dem Betreuungsvertrag sollten die Leistungen vollständig beschrieben und eindeutig dem Grund- und Wahlservice zuzuordnen sein. Die Dienstleistungsanbieter sollten benannt und die Dauer, Verfügbarkeit und Qualität der Leistungen verbindlich in einem dem Vertrag zugehörigen Konzept geregelt sein.

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