Förderprogramm Elektromobilität


Die Elektromobilität leistet einen zentralen Beitrag für den Wandel zu klimaneutraler Mobilität. Für den Markthochlauf und damit für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Klimaschutzziele seitens der Bundesregierung sowie seitens der EU-Kommission ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nachfrageorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. Im Rahmen des Förderprogramms „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ liegt die Projektträgerschaft bei der Bayern Innovativ GmbH. 
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlichen, stationären Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern. Hierfür stellt der Freistaat eine Fördersumme von rund 3 Mio. Euro zur Verfügung.

Das Förderprogramm umfasst vier Fördergegenstände:

  1. Laden an touristischen Betrieben: Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an touristischen Betrieben in Bayern (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
  2. Kommunales Laden: Nicht gewerblich tätige Kommunen in Bayern können bis maximal neun Ladepunkte beantragen (Normal- und Schnellladepunkte förderfähig)
  3. Flottenladen („Mischflottensatz“): Ladepunkte für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten (mindestens ein Schnellladepunkt)
  4. Laden von Dienstfahrzeugen beim Mitarbeiter zu Hause: Ladepunkte für die Dienstfahrzeuge von Mitarbeitenden zu Hause 

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einer pauschalen Obergrenze als zweckgebundene Zuwendung gem. einzureichendem Verwendungsnachweis nach der Inbetriebnahme der Ladepunkte.

  • Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge werden mit maximal 1.500 Euro je Ladepunkt gefördert.
  • Die maximale Anzahl liegt bei jeweils zehn Ladepunkten pro Ladeort,  außer bei kommunalem Laden. Hier liegt die maximale Anzahl über alle Ladeorte hinweg bei maximal neun Ladepunkten.
  • Die maximale Fördersumme liegt bei bis zu 90% der förderfähigen Kosten.

Alle weiteren Infos finden Sie hierexterner Link.