Handhabung von 3G in Unternehmen


Die Bayerische Staatsregierung hat unter Federführung des Bayerischen Innenministeriums einen Handlungsleitfaden für die Arbeitgeber zur Umsetzung der 3G-Regelung in den Betrieben erstellt. Angesichts der pandemisch derzeit hoch dynamischen Entwicklung wird der Handlungsleitfaden fortlaufend ergänzt und ist in seiner aktuellsten Fassung auf der Homepage des StMWiexterner Link abrufbar. 

Der Leitfaden behandelt im FAQ-Stil folgende Fragen:

  1. Was gilt für Betriebe, wenn die Ampel auf „rot“ schaltet?
  2. Darf der Arbeitgeber in diesem Fall fragen, ob Beschäftigte geimpft sind?
  3. Wie sollte die Prüfung des „G-Status“ ablaufen?
  4. Was darf der Arbeitgeber mit den Daten machen, d. h. darf er sie speichern, wenn ja, wie lange und wo? Wer darf darauf zugreifen?
  5. Darf der Arbeitgeber die Daten auch z. B. dafür nutzen, den Außendienst von Beschäf-tigten zu planen?
  6. Darf ein Betriebsinhaber auch den Impf-, Genesenen- und Teststatus von betriebs-fremden Personen verarbeiten?
  7. Wie muss der Test ablaufen?
  8. Wer zahlt den Test?
  9. Was passiert, wenn Beschäftigte keine Nachweise vorlegen / den Test verweigern?
  10. Was sind die Folgen, wenn sich Beschäftigte nicht an die Vorgaben halten?
  11. Kann der Arbeitgeber auch 3G-Daten verarbeiten, wenn keine „rote Ampel“ vorliegt?
  12. Ändert sich durch die Ausrufung des Katastrophenfalls etwas?


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