Förderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur


Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die angekündigte Förderrichtlinie „KsNI“ zur „Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)“ veröffentlicht.

Bis zum 27. September 2021 können nun Anträge für den Teil „Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben (Elektroantriebe)“ und für „Machbarkeitsstudien bzgl. der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und der notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur“ eingereicht werden. Unabhängig davon wird es noch weitere Förderaufrufe hierzu geben – maximal vier Aufrufe pro Jahr.
Bisher können noch keine Anträge für die Förderung von Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw eingereicht werden. Hierfür wird es zu einem späteren Zeitpunkt einen Förderaufruf geben.

Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.

Die Förderrichtlinie, der Förderaufruf und die Antragsunterlagen sind über die Webseiten des Bundesamts für Güterverkehr (BAG)externer Link abrufbar.