LfA legt Corona-Kredit für Gemeinnützige auf

Der Corona-Kredit – Gemeinnützige wird zur effektiven Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen ausgereicht, die sich im Zuge der Corona-Krise einem Liquiditätsengpass gegenübersehen:

  • Antragsberechtigt sind Organisationen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen und infolgedessen von der Körperschaftsteuer bzw. von der Gewerbesteuer befreit sind
  • Einheitlicher Zinssatz i. H. v. 1,5 %
  • Zinsbindung über die gesamte Laufzeit
  • Laufzeit: 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren oder 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr
  • Darlehenmindestbetrag: 10.000 €
  • Darlehenhöchstbetrag: 800.000 €
  • Das Darlehen wird obligatorisch mit einer 100%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht

Weitere Informationen zum Kreditprogramm finden Sie hierexterner Link.