Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen für Handwerksunternehmen und KMU

Im aktuellen Förderaufruf zum Flottenaustausch für Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie KMU werden gezielt jene Anwender unterstützt, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge umstellen und dazu auch Investitionen in die für den Betrieb notwendige Lade-Infrastruktur tätigen wollen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 gemäß Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates. Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis zuwendungsfähig.

Wie wird gefördert?
Es werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor gefördert. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Die Förderquote unterliegt den beihilferechtlichen Bestimmungen gemäß An. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Hiernach sind Förderquoten bis zu 40 % zulässig. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann.

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