Bundesfördermittel für Reisebusunternehmen

Mit einem vom BMVI in Höhe von 170 Millionen Euro aufgelegten Programm werden Vorhalte- und Vorleistungskosten finanziert, die zwischen dem 17.03.2020 und dem 30.06.2020 angefallen sind.

Zu Vorhaltekosten zählen fortlaufende Tilgungs- oder Leasingraten, die für vor der Corona-Pandemie angeschaffte Reisebusse anfallen. Berücksichtigt werden Vorhaltekosten für neue oder gebrauchte Busse der Schadstoffklasse Euro V oder besser. Der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus.

Unter Vorleistungskosten fallen beispielsweise Kosten für die Erstellung von Reisekatalogen oder Werbeanzeigen.

Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 gestellt werden.

Die Antragsformulare können auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden: www.bag.bund.deexterner Link.