Pädagogische Willkommenskräfte für ukrainische Kinder und Jugendliche gesucht

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus möchte sogenannte Pädagogische Willkommensgruppen einrichten, die Kinder und Jugendliche, die aus der Ukraine fliehen mussten, bei ihrem Ankommen in Deutschland unterstützen. Dafür werden in ganz Bayern Willkommenskräfte gesucht. Auch in Main-Spessart!

Ziel der Aktion ist es, ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot zu bilden und den Bedürfnissen dieser Kinder und Jugendlichen Rechnung zu tragen. Dazu gehört eine freundliche und möglichst fachkundige Unterstützung bei vielfältigen Aufgaben. So sind die Willkommenskräfte Ansprechpartner und feste Bezugspersonen für schulische Fragen und für Absprachen mit Lehrkräften. Sie bieten kreative und Bewegungsangebote, ermöglichen erste Begegnungen mit der deutschen Sprache und übernehmen unterrichtliche Tätigkeiten.

„Wer sich hier einbringt, kann etwas sehr Sinnvolles leisten“

Der Landkreis Main-Spessart unterstützt die Aktion des Freistaates und ruft seine Bürger auf, sich zu beteiligen: „Je engagierter und qualifizierter die Menschen sind, die sich um die Schülerinnen und Schüler kümmern, desto besser fühlen sich die Kinder aufgenommen und verstanden. Wer zeitliche Kapazitäten hat und Freude für diese Aufgabe mitbringt, kann hier eine sehr wichtige und sinnvolle Arbeit leisten“, sagt Landrätin Sabine Sitter.  

Besonders willkommen sind Menschen, die schon einmal mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet haben. Das wird aber nicht vorausgesetzt für die Arbeit als Willkommenskraft. Wichtig können auch Qualifikationen sein in der Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache oder als Zweitsprache. Studierende – und hier besonders Lehramtsstudierende aller Schularten – können sich ebenfalls einbringen.

Willkommenskräfte werden direkt beim Freistaat Bayern beschäftigt und nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt. Das Beschäftigungsverhältnis wird nach Angaben des Ministeriums zunächst bis zum Ende des Schuljahres befristet (29. Juli 2022).

Folgende Unterlagen sollten vor Beginn der Tätigkeit vorgelegt werden: erweitertes Führungszeugnis, Nachweis des Masernschutzes sowie bei Nicht-EU-Bürgern eine Arbeitserlaubnis.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Ministeriums-Webseite unter:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7670/jetzt-willkommenskraft-ukraine-werden.htmlexterner Link. Dort können sich Interessierte registrieren lassen. Bei Fragen ist auch die Telefonhotline der Ukraine-Hilfe des Ministeriums telefonisch erreichbar: 089 – 72 08 05 68. Für weiterführende Fragen für Hilfsbedürftige und für interessierte Hilfskräfte in Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat die Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege folgende Telefonnummer eingerichtet: 089-54 49 71 99. Alle Informationen für Flüchtlinge und für Schulen finden sich unter www.km.bayern.de/ukraine-hilfeexterner Link.