Große Weide am Hausener Ortseingang wird Naturdenkmal – Sitzung des Naturschutzbeirats bei strömendem Regen

14.08.2023

Die Natur freut sich über die Regenfälle der vergangenen Tage, deshalb ließ sich auch der Naturschutzbeirat des Landkreises Main-Spessart in seiner jüngsten Sitzung nicht von strömendem Regen vom Besuch von bestehenden und potenziellen Naturdenkmälern abhalten. Die große Weide am Ortseingang von Hausen am Riedgraben wird nach Beschluss des Gremiums neu als Naturdenkmal ausgewiesen.

Der Baum am Riedgraben wird aufgrund seiner besonderen Dimensionen und seines ortsbildprägenden Charakters als schutzwürdig eingestuft. Die Gemeinde Steinfeld hatte den Antrag gestellt, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbarn dem Ansinnen zugestimmt. Demnächst wird das dreieckige Schild, das auf den Status des Baums als Naturdenkmal hinweist, angebracht. „Das bedeutet, der Baum darf nicht zerstört oder verändert werden“, erklärte Bettina Waschlinger, stellvertretende Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Die Pflege des Baums sei weiterhin möglich, versicherte sie. Zweimal im Jahr werden Mitarbeiter des Landratsamts die Verkehrssicherheit des Baums überprüfen. Der Naturschutzbeirat befürwortete die Ausweisung der Weide als Naturdenkmal einstimmig.

Vorsitzende des Gremiums ist Landrätin Sabine Sitter, weitere stimmberechtigte Mitglieder werden vom Bund Naturschutz, den bayerischen Staatsforsten, dem Bayerischen Bauernverband, dem Landschaftspflegeverband und dem Naturpark Spessart entsandt. Ein Vertreter der Kreisgruppe Landesbund für Vogelschutz sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt begleiteten die „mobile Sitzung“.

Anschließend wurden einige bereits ausgewiesene Naturdenkmäler besucht: Die „Dicke Eiche“ in Steinfeld, die Stationseiche in Sendelbach und die Linden mit Bildstock in Sendelbach. Diese Bäume sind bereits seit 1938 Naturdenkmälder auf Grundlage der damaligen Verordnungen. Eine Aktualisierung der für diese Bäume geltenden Verordnungen ist notwendig. In den neuen Schutzgebietsverordnungen wird die Schutzzone des Naturdenkmales erstmalig festgelegt sowie kartographisch festgehalten. Geregelt werden die Verbottatbestände, die Ausnahmen, der Ablauf eines möglichen Genehmigungsverfahrens sowie das Vorgehen bei Verstößen. Der Naturschutzbeirat beschloss deshalb einstimmig die Überarbeitung dieser Verordnungen.

Anschließend setzten die Beteiligung die Sitzung im Trockenen fort, im Gasthaus Buchenmühle in Lohr-Steinbach. Für die Alteiche bei Steinbach, die Russenlücke in Hafenlohr, die Linde in Michelrieth und die Maulbeerbäume in Retzbach wurde ebenfalls einstimmig eine Überarbeitung der Verordnungen von 1938 beschlossen.

ES5A3930

Die neu als Naturdenkmal ausgewiesene Große Weide in Hausen

ES5A3933

Der Naturschutzbeirat sowie Mitglieder der Unteren Naturschutzbehörde vor der Dicken Eiche in Steinfeld.

Fotos: Markus Rill