Erneuerter Fokus auf „Sicherheit bei Veranstaltungen“ – Polizei und Landratsamt im Dialog mit Kommunen

07.02.2023
Nach einer langen Phase Pandemie-bedingter Einschränkungen mit einer deutlich verringerten Anzahl an Veranstaltungen aller Art, stellen das Landratsamt und die gemeindlichen Ordnungsämter fest, dass die Zahl der Festivitäten und Veranstaltungen wieder ansteigt. Deshalb luden das Landratsamt und die Polizeidienststellen Gemünden, Lohr, Karlstadt und Marktheidenfeld am 23. Januar 2023 zu einem Treffen mit dem Thema „Sicherheit bei Veranstaltungen“ in das Pfarrheim Zur Hl. Familie in Karlstadt ein. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsämter folgten dieser Einladung. Ziele des Treffens waren der innerbehördliche Dialog, der fachliche Austausch und das gegenseitige Kennenlernen – auf vielen Positionen gab es in den vergangenen Jahren Umbesetzungen – sowie die Information über die Rollen von Polizei, Jugendamt und Gemeinden im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Rechtzeitig vor Beginn der „heißen“ Phase der Faschingszeit sollten die Themen öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Jugendschutz noch einmal in den Fokus gerückt werden.

Maria Merklein, Leiterin des Sachgebiets Sicherheits- und Gesundheitsrecht am Landratsamt, führte in das Thema Veranstaltungsrecht bei sogenannten „öffentlichen Vergnügungen“ ein und stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten dar. Anhand von Praxisbeispielen zeigte sie die Bedeutung einer intensiven Kooperation der Sicherheitsbehörden auf. Eine frühzeitige Beratung der Veranstalter in Sicherheitsfragen führe im Ergebnis zu einem hohen Maß an Sicherheit für Veranstalter und Besucher und letztlich zu gelungenen Veranstaltungen.

Kreisjugendpflegerin Tanja Hebig ging auf das Jugendschutzgesetz ein, das Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen schützen soll. Dazu zählt besonders der Schutz vor Alkohol und Drogen; Deutschland ist in Sachen Alkohol als „Hochkonsumland“ eingestuft. Die Kreisjugendpflegerin wies darauf hin, dass Personensorgeberechtigte auf Grundlage einer Vereinbarung bestimmte Erziehungsaufgaben für die Dauer einer Veranstaltung auf eine erziehungsbeauftragte Person übertragen können. Allerdings ist es Aufgabe des Veranstalters, den sogenannten „Muttizettel“ zu überprüfen: Die erziehungsbeauftragte Person sollte über die nötige Reife verfügen, selbst keinen Alkohol konsumieren, die Veranstaltung nicht vor dem oder der Jugendlichen verlassen und nicht in einem Interessenkonflikt stehen. Die Veranstalter sollten einen Jugendschutzbeauftragten benennen, Einlasskontrollen durchführen und beispielsweise durch verschiedenfarbige Bändchen sicherstellen, dass erkennbar ist, wer Alkohol konsumieren und sich nach 24 Uhr auf der Veranstaltung aufhalten darf.

Stephan Baumgärtner, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizei Marktheidenfeld, sagte: „Wir müssen wieder Routine in die Abläufe reinbringen“, das gelte nach Corona für Veranstalter ebenso wie die Polizei. Die sehe sich als „Ratgeber mit sicherheitsrechtlichem Blick“. Baumgärtner empfahl die Nutzung eines von Polizei und Landratsamt gemeinsam konzipierten Formblatts zur Anmeldung von Veranstaltungen im Landkreis, das eine zügige, umfassende und landkreisweit konsistente Sicherheitsbeurteilung ermögliche.

Einige der anwesenden Bürgermeister und Gemeindevertreter wiesen darauf hin, dass Feste und Veranstaltungen sowohl für die Vereine wie auch das gemeindliche Leben essenziell seien und betonten, bei den Auflagen Augenmaß bewahren zu wollen. Es obliegt den kommunalen Ordnungsämtern unter Berücksichtigung der Empfehlungen von Polizei und Landratsamt, die Rahmenbedingungen für Festivitäten (beispielsweise zum Sicherheitspersonal oder zur zeitlichen Begrenzung) festzulegen. Landrätin Sabine Sitter erklärte, sie wisse um die Bedeutung der Feste und Veranstaltungen für Kommunen und Vereine. Ziel des Treffens sei es ja gerade, „Veranstaltungen zu ermöglichen und mit maßvollen Auflagen für die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher zu sorgen“.

Alle Anwesenden begrüßten den Austausch und betonten, dass sichere und gelungene Veranstaltungen das gemeinsame Ziel seien. Der Schutz der Jugendlichen und die Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher liege im Interesse aller Anwesenden. „Wie Sie alle freue ich mich, dass das gemeinsame Feiern nun wieder möglich ist – mit Sicherheit“, betonte die Landrätin.