Der Pflegestützpunkt Main-Spessart informiert:

22.04.2022

125 Euro im Monat stehen Betroffenen ab Pflegegrad 1 für niedrigschwellige Unterstützungsangebote in der häuslichen Pflege zur Verfügung. Der Betrag ist 
zweckgebunden, das heißt, bestimmte Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden nach Einreichen der notwendigen Belege bei der Pflegekasse bis zur maximalen Höhe von 125 Euro erstattet.  Darüber informiert der Pflegestützpunkt Main-Spessart. Denn: „Nach unserer Einschätzung ist vielen Betroffenen dieses Angebot bislang noch nicht hinreichend bekannt“, so Leiterin Melanie Sommer.  

Neben den professionellen Betreuungskräften ist es auch möglich, die Unterstützung durch ehrenamtliche Kräfte abzurechnen. Diese Flexibilisierung des Betrags sorgt für eine gewinnbringende Situation. Oftmals sind bereits ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger im Einsatz, die sich für Pflegebedürftige Zeit nehmen. Sei es, dass sie im Haushalt helfen, Besorgungen erledigen oder ein bisschen Gesellschaft und Abwechslung in den Alltag der Betroffenen bringen. Das entlastet die pflegenden Angehörigen, die so noch etwas zusätzliche Zeit für sich bekommen. „Dass dieses ehrenamtliche Engagement mit einem gewissen Betrag honoriert wird, ist natürlich eine schöne Anerkennung für diese wertvolle Unterstützung“, so Sommer. 

Der Entlastungsbetrag kann zudem für die haushaltsnahen Dienstleistungen genutzt werden. In Zeiten der Corona-Pandemie stehen immer weniger Anbieter aus dem Bereich Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen zur Verfügung. „Gerne beraten wir hier über alternative Leistungserbringer, wie etwa die „Fachstelle Pflegende Angehörige“ in Karlstadt“, unterstreicht die Leiterin des Pflegestützpunktes.  

Grundsätzlich müssen ehrenamtlich tätige Einzelpersonen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen weder verwandt, noch verschwägert mit dem zu Pflegenden sein oder mit ihr oder ihm zusammenleben. Zwingend notwendig ist eine schriftliche Registrierung in der Fachstelle für Demenz und Pflege des Regierungsbezirks, in dem die Unterstützung geleistet wird. Für den Landkreis Main-Spessart ist die Fachstelle Demenz und Pflege Unterfranken zuständig (www.demenz-pflege-unterfranken.deexterner Link). Diese bietet auch nähere Informationen sowie eine achtstündige Schulung. Diese müssen Ehrenamtliche verpflichtend absolvieren, wenn sie keine Ausbildung in diesem Bereich nachweisen können. 

Ratsuchende und Interessierte können sich im Pflegestützpunkt Main-Spessart in Gemünden kostenfrei zum Thema Pflege informieren und beraten lassen, Tel: 0 93 53 / 793 – 4400 (Mo Mi und Fr 8:30 – 13 Uhr, Di 13 – 17 Uhr, Do 12:30 – 17:30 Uhr). Außerhalb der Öffnungszeiten kann die Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Die Pflegeberater rufen dann gerne zurück.