Wer hat Anspruch auf welchen Test?

19.04.2022

Wer hat Anspruch auf welchen Test? – Diese Frage stellen sich derzeit viele Menschen in Bayern. Nach wie vor haben alle Bürgerinnen und Bürger (einschließlich der Geflüchteten aus der Ukraine) Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest bei einer der offiziellen Teststellen.  

Einen kostenfreie PCR-Test können dagegen nur bestimmte Personen erhalten:  

  • Personen, die einen positiven Selbst-, Schnell- oder Pooltest vorweisen können. 
  • Asymptomatische Personen, die Kontakt zu einem COVID-19 positiven Patienten hatten bei Anordnung des Gesundheitsamtes oder des behandelnden Arztes bzw. von berechtigten Einrichtungen und Unternehmen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen)  
  • Symptomatische Personen nach Entscheidung des Hausarztes 
  • Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen 
  • Beschäftigte einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung, einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag 
  • Asymptomatische Patienten, Bewohner, Betreute in Einrichtungen bei (Wieder-) Aufnahme in die Einrichtung 
  • Personen, die in den vergangenen 14 Tagen in einer Einrichtung / einem Unternehmen (Pflegeeinrichtung, Klinik) mit akutem Ausbruchgeschehen tätig /  betreut / untergebracht oder sonst anwesend waren 
  • Wenn ein berechtigtes Unternehmen / eine Einrichtung / das öffentliche Gesundheitsamt eine Testung zur Verhütung der Verbreitung des Corona-Virus verlangt 

Schwangere oder Personen mit Kontraindikationen haben seit 1. April keinen Anspruch mehr auf eine kostenfreie PCR-Testung in der Teststelle. 

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Symptome haben, die auf Corona hindeuten, ist Ihr Hausarzt oder außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) Ihr Ansprechpartner. Auch ohne Symptome bieten nach wie vor niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in unserem Landkreis – überwiegend für die eigenen Patienten - PCR-Tests und Antigen-Schnelltests an. 

Eine Übersicht über die Teststellen im Landkreis Main-Spessart finden Sie <hier>