PCR-Pooltests für Kitas im Landkreis in Vorbereitung

25.02.2022

Das Landratsamt möchte auch Kindertageseinrichtungen in Main-Spessart die Möglichkeit geben, ähnlich wie an Grundschulen PCR-Pooltests durchzuführen. Diese würden dann die dreimal wöchentlich vorzunehmenden Selbst- oder Schnelltests, die Kita-Kinder derzeit für einen Besuch der Einrichtung vorweisen müssen, ersetzen. „Bei der Einführung der PCR-Pooltestungen handelt es sich lediglich um ein Angebot. Die Kitas können natürlich selbst entscheiden, welche Testmethode sie in ihrer Einrichtung bevorzugen. Denn letztendlich liegt die Durchführung in deren Verantwortung und Zuständigkeit“, erläutert Jacqueline Ratka, Leiterin der Führungsgruppe Katastrophenschutz am Landratsamt Main-Spessart, das für die Organisation der PCR-Pooltests zuständig ist. Und sie macht deutlich: „Ganz gleich, für welche Testmethode sich eine Einrichtung entscheidet: Eine 100prozentige Sicherheit, dass kein Kind infiziert ist, besteht nie.“ Pooltests erfolgten zwar nur zweimal wöchentlich, dafür sei die Auswertungssicherheit hier höher als bei Selbst- und Schnelltests. 

Mit Hochdruck wird aktuell daran gearbeitet, die notwendigen Strukturen für die Einführung von Pooltests zu schaffen. Derzeit laufen die letzten Abstimmungen und Vorbereitungen. Vor rund zwei Wochen wurden alle Kitas im Landkreis angeschrieben und abgefragt, welche Einrichtungen diese PCR-Tests nutzen möchten. Rund 25 interessierte Einrichtungen haben zugesagt und wollen das Angebot wahrnehmen. Weitere Kitas können auch nachträglich noch aufgenommen werden. Ein Logistikdienstleister, der die Proben bei den Kitas einsammelt und zum Labor bringt, sowie das Labor, das die Auswertung der Tests vornimmt, wurden inzwischen gefunden. Voraussichtlich werden Lollistests zum Einsatz kommen und den Kitas kostenlos zur Verfügung gestellt. Werden in einer Einrichtung Pool-Tests durchgeführt, erhalten Eltern allerdings keine Berechtigungsscheine mehr für die Selbsttests ihrer Kinder. In diesem Fall gibt es nur noch zusätzliche Berechtigungsscheine, wenn es beispielsweise zu einem Ausbruchsgeschehen in der Kita kommt. 
Wer sein Kind nicht an den PCR-Pooltests teilnehmen lassen möchte, hat weiterhin die Möglichkeit, dreimal wöchentlich einen negativen Selbst- oder Schnelltest vorzuweisen, muss für eventuell dadurch entstehende Kosten aber selbst aufkommen.