Für Mitarbeiterin des Landratsamtes ging Herzenswunsch in Erfüllung

21.02.2022

Das Ausländeramt im Landratsamt ist zuständig für die Einbürgerung von Menschen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Main-Spessart haben. Sind die vorgeschriebenen Voraussetzungen alle erfüllt, wird mit der Überreichung der Einbürgerungsurkunde das Verfahren abgeschlossen und die deutsche Staatsbürgerschaft amtlich verliehen. Diese Urkunde wird im Regelfall den Antragstellern dann im Ausländeramt persönlich übergeben. Nachdem eine Mitarbeiterin des Landratsamtes kürzlich das Einbürgerungsverfahren erfolgreich abgeschlossen hatte, ließ es sich Landrätin, Sabine Sitter nicht nehmen die Urkunde persönlich zu überreichen. „Schließlich“, so Sitter, „ist es nicht selbstverständlich, dass man sich der neuen Heimat so verbunden fühlt, dass man in den Staatsdienst geht.“ Für Gayane Badalyan, die mit sieben Jahren aus Armenien nach Deutschland kam, war es ein ganz besonderer Moment die Urkunde zu erhalten. „Ich lebe in dem Land, das ich liebe und in dem ich auch bleiben möchte. Durch die Einbürgerung ist ein Herzenswunsch von mir in Erfüllung gegangen“, so die neue deutsche Staatsbürgerin.  

Einbürgerungsurkunde Gayane Badalyan - Frauke Beck
Bild Frauke Beck  
von links: Sabine Kreußer, Leiterin des Ausländeramtes, Gayane Badalyan,
Landrätin Sabine Sitter 

Mit der Urkunde die Gayane Badalyan (Mitte) in den Händen hält, ist das Einbürgerungsverfahren abgeschlossen. Welche Rechte und Pflichten mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden sind, das findet sich im Grundgesetz, das die Landrätin ihr ebenfalls überreichte.