Zweite Auffrischungsimpfung im Impfzentrum möglich

14.02.2022

Die Ständige Impfkommission empfiehlt für bestimmte Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung. Dies betrifft Menschen ab 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Angestellte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Wann diese zweite Auffrischungsimpfung erfolgen soll, ist vielen Impfwilligen noch nicht klar, wie wiederholte Anfragen bei unserem Impfzentrum zeigen.

Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen werden. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten. D.h. alle Menschen, die älter als 70 Jahre sind oder an einer Immunerkrankung leiden und deren erste Auffrischungsimpfung vor dem 15. November 2021 lag, können ab sofort in unserem Impfzentrum in die Spessarttorhalle in Lohr eine Auffrischungsimpfung erhalten. Bei Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen muss die erste Auffrischungsimpfung aktuell vor dem 15. August vorgenommen worden sein, um die notwendigen Abstände zwischen den zwei Auffrischungsimpfungen einzuhalten.  

Alle Interessierte müssen die Anamnesebögen und Aufklärungsbögen ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises sowie dem Impfpass mitbringen. Die erforderlichen Unterlagen sind abrufbar auf der Webseite des Impfzentrums Main-Spessarts unter: impfzentrum-msp.de/infosexterner Link.

Es sind auch weiterhin Impfungen ohne Termin (keine Kinderimpfungen) möglich. Eine Registrierung vorab unter impfzentren.bayern/citizen/externer Link ist allerdings nötig.