Neue Richtsätze für Hochbauten

14.01.2022

Das Bauamt des Landratsamtes Main-Spessart gibt bekannt, dass ab 01.02.2022 im Baugenehmigungsverfahren neue Richtsätze zur Baukostenermittlung bei Hochbauten gelten. Diese können ab sofort auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik „Bauen & Energie“ heruntergeladen werden.

Die Richtsätze sind im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren als Mindestsätze für die Ermittlung der Baukosten zugrunde zu legen. Die letzte Bekanntgabe erfolgte zum 01.02.2021. Seitdem sind jedoch die Baukosten um 14,45 % angestiegen, so dass die Richtsätze auf Grundlage des Baupreisindex, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt, fortgeschrieben werden mussten.

Die Entwurfsverfasser werden gebeten nur noch die neuen Richtsätze zu verwenden, da der Zeitpunkt der Genehmigung ausschlaggebend ist.

Für Rückfragen steht Ihnen im Landratsamt Dipl.-Ing. Harald Bauer unter Telefon 09353/793- 1227 zur Verfügung.