Vorsichtsmaßnahmen für Sitzungen des Kreistags und der -ausschüsse

Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage gelten ab sofort für Sitzung des Kreistags und der -ausschüsse bis auf Widerruf besondere Vorsichtsmaßnahmen. Für alle Teilnehmenden, auch Besucherinnen und Besucher, gilt die 3G-Regelung. Sie werden gebeten, einen Nachweis mitzubringen, dass sie gem. § 2 Nr. 2, 4, 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) geimpft, getestet oder genesen sind.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, welche primär die Sicherung des Geschäftsgangs des Kreistages und seiner Gremien zum Ziel haben.