Aufhebung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen

05.05.2021
Der im Landkreis Main-Spessart 2020 amtlich festgestellte Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut auf Gemarkung der Gemeinde Karbach wurde aufgehoben. Da bei den Nachuntersuchungen aller Bienenvölker im Sperrbezirk von 3 km um die beiden betroffenen Bienenstände in diesem Frühjahr keine neuen positiven Befunde festzustellen waren, konnte der Sperrbezirk zum 3. Mai 2021 aufgehoben werden. 

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine anzeigepflichtige Bienenseuche, die durch ein sporenbildendes Bakterium übertragen wird und die Brut befällt. Zu den wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Völker gehören regelmäßige Kontrolle der Brut durch den Imker, Zukauf von Völkern nur mit amtstierärztlicher Gesundheitsbescheinigung, bienensichere Lagerung bzw. Wegräumen leerer Beuten und anderem Zubehör sowie das Verhindern von Räuberei. Ein hohes Risiko der Einschleppung birgt das Verfüttern fremden Honigs insbesondere Importhonig, Verwendung von betriebsfremden Waben sowie Nutzung von betriebsfremden Bienenkästen ohne vorherige Desinfektion. Imker, die wandern wollen, sollten sich vorab über die aktuelle Seuchenlage informieren.  

Das Veterinäramt Main-Spessart weist in diesem Zusammenhang auf die grundsätzliche Verpflichtung hin, die Bienenhaltung vor Beginn unter Angabe der Standorte beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Das Wandern in einen anderen Landkreis ist ebenfalls beim dortigen Veterinäramt anzuzeigen, hierfür ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.