„Sackenbacher Wiese“ unter Naturschutz

04.03.2021
Nach einem fast 13 Jahre langen Verfahren setzt Landrätin Sabine Sitter mit ihrer Unterschrift die Schutzgebietsverordnung über Teilbereiche der „Sackenbacher Wiese“ in Kraft. Um die einzigartige Flora und Fauna der „Sackenbacher Wiese“ zu bewahren, gelten somit für einen Großteil der Wiese Nutzungseinschränkungen. 

Der Naturschutzbeirat des Landratsamtes Main-Spessart hatte die Untere Naturschutzbehörde im Jahr 2008 beauftragt, die „Sackenbacher Wiese“ als geschützten Landschaftsbestandteil (gLB) unter Schutz zu stellen. Bei der letzten Sitzung des Naturschutzbeirates am 9. Februar konnte Landrätin Sabine Sitter nun dem Gremium den Verfahrensabschluss mitteilen. 

Die von der Unteren Naturschutzbehörde zuvor in Auftrag gegebene Zustandserfassung der „Sackenbacher Wiese“ offenbarte eine einzigartige Flora und Fauna. Das Schutzgebiet ist von bayernweiter Bedeutung und aus naturschutzfachlicher Sicht besonders interessant, weil dort auf engstem Raum verschiedene Naturbereiche wie Flachlandmähwiese, Nasswiesen, Quellfluren und Streuobstbestände vorkommen. Die Folge ist eine außergewöhnlich hohe Artendichte mit über 205 Farn- und Blütenpflanzen, darunter 25 Arten, welche bayernweit als gefährdet eingestuft sind, sowie vier Orchideenarten. Bei den Insekten konnten 38 Tagfalterarten, 17 verschiedene Heuschreckenarten und fünf Libellenarten nachgewiesen werden. Neben zahlreichen Reptilien wurden zudem 53 verschiedene Vogelarten, darunter das Braunkehlchen und der Mittelspecht von landesweiter Bedeutung, festgestellt. 

Die „Sackenbacher Wiese“ ist ein wichtiger Trittstein für den Biotopverbund von Extensivgrünland. Durch die Unterschutzstellung wird ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der wertvollen und seltenen Biotope und Arten sowie der landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen geleistet. Auch das Landschaftsbild, die Erholungsfunktion für die Bevölkerung sowie das Lokalklima profitieren von den nun geltenden Nutzungsbeschränkungen.

Das Landratsamt machte es sich jedoch nicht leicht mit der Ausweisung. Insgesamt drei verschiedene Verordnungsentwürfe wurden im Laufe der Jahre diskutiert, verworfen und neu konzipiert. Dreimal wurden die Träger öffentlicher Belange und Grundeigentümer um eine Stellungnahme gebeten. Wegweisend war schließlich ein gefundener Kompromiss zwischen Vertretern des Bauernverbandes und der Höheren und Unteren Naturschutzbehörde. Die Verordnung mit der dazu gehörigen Karte wird im Amtsblatt des Landratsamtes Main-Spessart veröffentlicht. Die optische Abgrenzung des Schutzgebietes durch Hinweisschilder erfolgt in den nächsten Tagen.

Sackenbacher Wiese Foto C Salomon
Foto C. Salomon
Ein echtes Naturparadies – die Sackenbacher Wiese