Covid-Statistik auf Gemeinde-Ebene - Veröffentlichung aufgrund Verwaltungsgerichts-Entscheidung trotz bestehender Bedenken

Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, das dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz der dortigen Regionalzeitung gegen das Landratsamt Tirschenreuth stattgab, sehen wir uns veranlasst, entgegen unserer Auffassung auch für unseren Landkreis diese Zahlen zu veröffentlichen, um eventuelle Rechtstreite mit Medien zu vermeiden.

Dennoch möchten wir mit dieser Pressemitteilung die Gelegenheit nutzen, unsere Sicht der Dinge darzustellen. Denn nach dem Bayerischen Pressegesetz darf eine Behörde die Auskunft verweigern, wenn aufgrund rechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften eine Verschwiegenheitspflicht besteht. Grenzen des presserechtlichen Auskunftsanspruchs können sich insbesondere ergeben, wenn die Auskunft Grundrechte Dritter berührt. Geht es um die Bekanntgabe personenbezogener Daten, ist das sowohl in der Bayerischen Verfassung als auch im Grundgesetz enthaltene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten.

Darüber hinaus unterliegen personenbezogene Angaben über eine Erkrankung als Gesundheitsdaten dem im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz angeordneten Verarbeitungsverbot. Eine Übermittlung an nicht öffentliche Stellen, dazu zählen auch Medien, ist somit grundsätzlich unzulässig. Da keine Regelung zu örtlichen Statistiken über das Infektionsgeschehen bei der COVID-19-Pandemie besteht, können aus datenschutzrechtlicher Sicht nur aggregierte anonymisierte Daten bereitgestellt werden. Dabei sind nach Auffassung des Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten insbesondere die Einwohnerzahl der Gemeinde, die Berichtszeiträume, die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Datenkategorien von Bedeutung. Gerade weil der Landkreis Main-Spessart über überwiegend kleine Gemeinden mit einer durchschnittlichen Größe von lediglich rund 3.000 Einwohnern verfügt und die kleinste Gemeinde im Landkreis, Mittelsinn, nur 795 Einwohner hat, entschieden wir uns gegen eine Veröffentlichung der Anzahl der im Landkreis mit Sars-CoV-2 infizierten Personen aufgeschlüsselt nach Gemeindeebene, um keine Rückschlüsse auf einzelne Personen – ggf. mithilfe weiterer Informationen – zu ermöglichen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg geht im Beschluss hingegen nicht davon aus, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der erkrankten Personen entgegensteht. Ohne zusätzliche Informationen wie Alter oder Geschlecht lasse die rein statistische Zahl, wie viele Personen in einer einzelnen Gemeinde positiv auf den SARS-CoV-2-Virus getestet wurden, auch bei Gemeinden mit einer geringeren Einwohnerzahl keinen Rückschluss auf deren Identität zu. Vielmehr wären weitere Recherchen erforderlich. Daher sehen wir uns nun zur Veröffentlichung der Zahlen auf Gemeinde-Ebene veranlasst.
 

Orte Anzahl der Covid-19-Erkrankten
Arnstein 20
Aura 4
Bischbrunn 2
Burgsinn 1
Erlenbach 5
Eußenheim 1
Frammersbach 4
Gemünden 22
Hafenlohr 1
Himmelstadt 1
Karlstadt 13
Karsbach 7
Kreuzwertheim 3
Lohr 4
Marktheidenfeld 28
Neuhütten 2
Neustadt 1
Rechtenbach 1
Rieneck 1
Schollbrunn 1
Steinfeld 2
Thüngen 1
Triefenstein 3
Wiesthal 1
Zellingen 28
Gesamt 157