Garten- und Grünabfallsammlung Frühjahr 2019

In der Zeit vom 26. März bis 22. Mai sammelt die Fa. Kirsch + Sohn GmbH wieder im Auftrag des Landkreises Garten- und Grünabfälle.

Der in den vergangenen Jahren praktizierte Sammelzeitraum hat sich bewährt (spätere Frühjahrssammlung und verkürzte Herbstsammlung). Seither wird auch dort, wo die Frühjahrssammlung sehr früh stattfindet, die Herbstsammlung später durchgeführt, damit eine stärkere Gleichbehandlung aller Ortschaften erreicht wird. Witterungsbedingte Probleme können aber trotzdem wohl nie ganz ausgeschlossen werden. Auch haben wir natürlich keinen Einfluss darauf, ob Frühjahr und Herbst sehr früh einsetzen und damit bestimmte Gartenarbeiten schon abgeschlossen sind.

Folgendes ist für die Sammlungen zu beachten:

  • Gesammelt wird ausschließlich sperriger Baum- und Heckenschnitt aus Hausgärten, also von Grundstücken, die an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind. Material aus abgelegenen Gärten oder gar Obstbaumkulturen wird deshalb grundsätzlich nicht mitgenommen. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn die Mehrkosten dafür getragen werden und die Mitnahme rechtzeitig vorab mit der Fa. Kirsch vereinbart wurde.
  • Laub und Grasschnitt sind nicht „sperrig“, also schon deshalb an sich von der Sammlung ausgeschlossen. Sie sollten selbst kompostiert oder – wenn dies nicht möglich ist – in die Biotonne gegeben werden. Aus Kulanz werden aber geringe Mengen davon (max. 1 m3 pro Anwesen) mitgenommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie so bereitgestellt werden, dass ein zügiges Einladen möglich ist (z. B. in Papiersäcken, Kartons, usw.). Kunststoffsäcke werden entleert und zurückgelassen. Lose Laub- und Grashaufen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Mit den „offiziellen Grüngutsäcken“ des Landkreises, die für 2,50 €/Stück im Handel erhältlich sind, kann Laub und Gras ganzjährig umweltgerecht entsorgt werden (einfach bei der Leerung der Biotonne dazu stellen). Der Kaufpreis beinhaltet die Entsorgungskosten.
  • Das Schnittgut bitte am Abfuhrtag ab 6 Uhr gebündelt bereitstellen. Die einzelnen Bündel dürfen nicht schwerer als 40 kg und nicht länger als 1,5 m sein. Zum Bündeln nur kompostierbares Material, wie z. B. Paketschnur verwenden. Bündel mit Draht oder Plastikbänder können nicht mitgenommen werden.
  • Äste werden nur bis zu einem Durchmesser von 15 cm und einer Länge von 1,5 m mitgenommen. Wurzelstöcke können nicht mitgenommen werden.  Bei außergewöhnlich großen Mengen muss die Firma Kirsch + Sohn GmbH vorab informiert werden, damit eine sinnvolle Tourenplanung möglich ist.
  • Bitte informieren Sie uns auch, wenn der Bereitstellungsort nicht erkennbar zu Ihrem Grundstück gehört (z.B. „hinterer“ oder „zweiter“ Gartenzugang) 
  • Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender 2019 auf den Seiten 18 und 19.

Ansprechpartner für Rückfragen:

  • Fa. Kirsch + Sohn GmbH, Gemünden Tel.: 0 93 51 / 950 - 0, Fax: 0 93 51 / 950 - 150 E-Mail: Info@kirsch-und-sohn.de
  • Abfallberatung Landratsamt Main-Spessart
    - Jörg Braasch, Tel.: 0 93 53 / 793 – 12 36, Fax: 0 93 53 / 793 – 72 36
    - Christian Baer, Tel.: 0 93 53 / 793 – 12 66, Fax: 0 93 53 / 793 – 72 66
    E-Mail: Abfallberatung@Lramsp.de

Die Müllwerker sind strikt angehalten nur Material mitzunehmen, das den vorgenannten Bedingungen entspricht. Nur so können die Kosten für die Müllgebührenzahler in vertretbarem finanziellen Rahmen gehalten werden. Grünabfälle, die mit Müll oder anderen Fremdstoffen verunreinigt sind, werden ebenfalls nicht mitgenommen, weil für die Kompostierung ungeeignet.

Die Grünabfallsammlung dient dazu, sperrige Gartenabfälle, die auf dem eigenen Grundstück nicht oder nur schwierig zu verwerten sind, bürgerfreundlich entsorgen zu können. Wo immer möglich, sollten Gartenabfälle aber selbst kompostiert werden, denn nur dies gewährleistet einen umweltfreundlichen geschlossenen natürlichen Kreislauf.