Klimaschutz: Der Landkreis bezuschusst Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen

Manch eine alte Ölheizung muss raus – entweder weil der Schornsteinfeger das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sagt, oder weil der alte Kessel immer öfter den Dienst verweigert und die Ersatzteilsituation mitunter kritisch wird. Aufgrund der überschaubaren Investition und der vertrauten Technik erscheint es dann oft nur allzu verlockend, den alten Kessel wieder durch einen neuen Ölkessel zu ersetzen; zumal wenn kein Gasanschluss vorhanden ist.

Doch zwei Argumente sprechen entschieden gegen eine neue Ölheizung:

  1. In Zeiten des auch hierzulande bereits deutlich spürbaren Klimawandels ist es äußerst fragwürdig, noch mit dem „Klimakiller" Ölheizung zu heizen. Über 20 Jahre können im Einfamilienhaus ca. 130 Tonnen CO2-Ausstoß vermieden werden, wenn statt mit Öl mit Holz (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel) geheizt wird. Das entspricht dem CO2-Ausstoß von ca. 850.000 PKW-Kilometern!
  2. Öl ist endlich. Auch ist es ein wertvoller Rohstoff für andere Anwendungen (Kunststoffe etc.), der nicht zur Wärmeerzeugung verschwendet werden sollte. Mittel- bis langfristig wird Öl deshalb sehr viel teurer werden. Im Gesamtkostenvergleich über 20 Jahre schneidet eine Pellet-, Scheitholz- oder Hackschnitzelheizung durch den günstigeren Brennstoff und die zur Verfügung stehenden Zuschüsse oftmals besser ab als eine neue Ölheizung – auch wenn die Investition erstmal höher ist.

Deshalb hat der Kreistag auf Empfehlung des Klimaschutzmanagements beschlossen, 2019 den Austausch alter Ölheizungen durch klimafreundliche Holzheizungen und Solarthermie zu fördern. Zusätzlich zu den bundesweit abrufbaren Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt der Landkreis Eigentümern von alten Ölheizungen in Wohngebäuden Zuschüsse in Höhe von bis zu 2.000 Euro, in Kombination mit Solarthermie sogar bis über 3.000 Euro. In Kombination mit dem BAFA-Zuschuss können so beispielsweise für eine neue Pellet-Brennwertheizung mit Solarthermie zur Heizungsunterstützung bis zu 13.100 Euro Zuschuss kassiert werden. Den Zuschuss zu Solarthermieanlagen gewährt der Landkreis unabhängig davon, welche Heizung im Keller arbeitet. Anträge können bis Ende des Jahres gestellt werden, der Heizungstausch muss bis Ende Februar 2020 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Die Info-Flyer zum Zuschuss liegen ab Mitte Februar in den Rathäusern im Landkreis aus. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular sind zu finden unter www.main-spessart.deexterner Link im Reiter „Bürgerservice" sowie in den Themen „Bauen & Energie" und dann unter „Energie und Klimaschutz".

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Michael Kohlbrecher, Tel.: 0 93 53 / 793 - 17 57 oder per E-Mail: Michael.Kohlbrecher@Lramsp.de.

19-02-11 Grafik Kostenvergleich Heizungen
Foto (Michael Kohlbrecher): Die Grafik zeigt eine beispielhafte Modellrechnung der jährlichen Vollkosten der unterschiedlichen Heizungstechnologien unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen.