Förderung für Erstenergieberatungen des Landratsamtes Main-Spessart bis September 2019 verlängert

Wer heute energiesparende Maßnahmen (z.B. Wanddämmung, Fenstertausch) an seinem Haus durchführen möchte, sieht sich mit einem für den Laien kaum überschaubaren Konstrukt aus gesetzlichen Vorgaben, bauphysikalischen Notwendigkeiten und Fördermöglichkeiten konfrontiert. An dieser Stelle ist es ratsam, sich einen unabhängigen Fachmann ins Haus zu holen. In der Regel berechnet ein zertifizierter Energieberater für eine ein- bis dreistündige Erstenergieberatung beim Hauseigentümer zuhause um die 180,- Euro brutto.

Um es an dieser Hürde nicht scheitern zu lassen und einen Anreiz zu schaffen, sich professionell und unabhängig beraten zu lassen, bezuschusst der Landkreis Erstenergieberatungen seit dem 1. Oktober 2016 mit 100,- Euro. Die Förderung war zunächst auf ein Jahr befristet und wird nun bis zum 30. September 2019 verlängert.

Das Beratungsobjekt kann sowohl ein Bestandsgebäude als auch ein noch nicht existenter Neubau sein. Die Förderung gilt nur für Wohnhäuser und wird über den Energieberater abgewickelt. Dieser muss hierzu in der „Energie-Effizienz-Experten-Liste" (www.energie-effizienz-experten.deexterner Link) des Bundes eingetragen sein und dem Hauseigentümer die Förderrichtlinie und das Antragsformular zum Beratungstermin vorlegen. Der Hauseigentümer muss dann nach Kenntnisnahme der Förderrichtlinie nur noch wenige Angaben im Antragsformular machen, seine Unterschrift leisten und schon kostet ihn die Beratung nur noch etwa 80,- Euro, oder eben den Differenzbetrag, der sich nach individueller Vereinbarung mit dem Energieberater ergibt.

Für die Förderung zugelassene Energieberater finden sich im Internet unter www.energie-effizienz-experten.deexterner Link oder www.energieberater-ev.deexterner Link.

Die Info-Flyer zu dem Angebot liegen auch in den Rathäusern, Raiffeisenbanken und Sparkassen im Landkreis aus. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular gibt unter der Rubrik Bürgerservice sowie unter Themen - Bauen & Energie - Energie und Klimaschutz.

Förderantrag Erstenergieberatung LRA MSP Förderantrag Erstenergieberatung LRA MSP, 131 KB
Förderrichtlinie Erstenergieberatung LRA MSP Förderrichtlinie Erstenergieberatung LRA MSP, 30 KB

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Michael Kohlbrecher, Tel.: 0 93 53 / 793 - 17 57 oder per E-Mail: Michael.Kohlbrecher@Lramsp.de.