Das Geschäft mit der Vorsorgevollmacht

Dass es immer mehr Informationsveranstaltungen zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ gibt, findet Reiner Eck von der Betreuungsstelle des Landratsamtes Main-Spessart grundsätzlich gut. Auch er wirbt in Vorträgen dafür, dass möglichst viele Menschen im Landkreis eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht besitzen, - für den Fall, dass man alters- oder unfallbedingt selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Dass viele Referenten bei ihren Vorträgen mit dem Thema Ängste schüren und Horrorszenarien entwickeln, ist seiner Meinung nach aber unverantwortlich. Auch die horrenden Kosten, die Finanzdienstleister dabei in der Regel für eine Vorsorgevollmacht einfordern, sind ihm ein Dorn im Auge. Dabei kann eine solche Vollmacht für wenig Geld erstellt werden. Vordrucke für Vorsorgevollmachten können über den Buchhandel, aber auch über die Betreuungsstelle im Landratsamt zum Selbstkostenpreis erworben werden.

Was viele nicht wissen: Bei allen Verfahren, in denen beim Amtsgericht eine rechtliche Betreuung angeregt wird, werden Reiner Eck und seine Kollegin Christina Lohr mit eingebunden. Sie versuchen dann immer – sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt – zunächst aus der Familie einen Betreuer zu finden. Nur wenn keine Angehörigen oder Personen aus dem persönlichen Umfeld zur Verfügung stehen, werden so genannte Berufsbetreuer eingesetzt. Dabei machen sich die beiden Sachbearbeiter immer erst selbst ein Bild vor Ort, um den Sachverhalt zu ermitteln. „Die Aussagen, dass man ohne im Besitz einer Vorsorgevollmacht zu sein, der Willkür fremder Menschen ausgesetzt ist, ist schlichtweg falsch“, so Reiner Eck. Letztendlich gelingt es der Fachbehörde auch immer, geeignete Betreuer zu finden, notfalls auch außerhalb der Familie.

Ungeachtet dessen, findet er es überaus wichtig, dass Menschen von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen und dieses mit einer Vorsorgevollmacht dokumentieren. Eine kostenlose Beratung erhält man, nach vorheriger Terminabsprache, in der Betreuungsstelle im Landratsamt in Karlstadt, Zimmer 121, 1. Stock. Ebenso kann man sich in der Betreuungsstelle die Unterschrift auf seiner Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung gegen eine Gebühr von 10 € öffentlich beglaubigen lassen, was für deren Gültigkeit aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Dies macht aber vor allem dann Sinn, wenn Haus- und Grundbesitz vorhanden sind und dieser eventuell später veräußerst werden soll. Die Beurkundung oder Beglaubigung über einen Notar ist für eine gültige Vorsorgevollmacht nicht zwingend notwendig, jedoch in Einzelfällen ratsam.

Auch beim Hospizverein Main-Spessart, mit dem die Betreuungsstelle des Landratsamtes in Sachen Vorsorgevollmacht und auch bei der Patientenverfügung zusammenarbeitet, unterstützen geschulte Kräfte die Ratsuchenden und sind beim Ausfüllen der Vordrucke behilflich.

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht geben Reiner Eck und Christina Lohr gerne auch persönlich oder per Telefon unter 0 93 53/ 793 -11 50 und – 11 21.