Aufgabenträger
Der Landkreis Main-Spessart ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Kosten hierfür müssen öffentlich gemacht werden:
- EG Verordnung 1370 sieht in Artikel 7 Absatz 1 eine Berichtspflicht vor.
Artikel 7 Abs. 1 lautet: „Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließliche Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehren und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Liniennetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“
Gesamtbericht Main-Spessart, 7 KB