Aufgaben des Personalrates

Der Personalrat ist die Vertretung aller Beamten und Angestellten im Schulamtsbezirk des Staatlichen Schulamtes in Main-Spessart.

Welche Rechte und Aufgaben hat der Personalrat? Welchen Tätigkeiten kommt der Personalrat nach?

Grundsätzlich ist zu betonen, dass der Personalrat immer die Vertraulichkeit garantiert.

Grundlage für die Rechte, Aufgaben und Tätigkeiten des Personalrates ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz. 

Dabei ist der Personalrat gleichberechtigter Partner des Dienststellenleiters.

Es sieht für den Personalrat vor:

Allgemeine Rechte (Artikel 67 – 69)

  • Gestaltung des Dienstbetriebes.
  • Behandlung aller nach Recht und Billigkeit.
  • Wahrung der Vereinigungsfreiheit.
  • Beantragen von Maßnahmen, die Dienststelle und Angehörigen dienen.
  • Durchführen von Gesetzen und Verordnungen, die zugunsten der Beschäftigten gelten.
  • Anregungen / Beschwerden entgegennehmen und auf ihre Erledigung hinwirken:
  • Eingliederung / Förderung der Belange Schutzbedürftiger (Schwerbehinderte, Jugendliche)
  • Gleichbehandlung von Frauen

Förmliche Beteiligungsrechte (Artikel 70ff)

Verfahren mit mehrstufigem Instanzenzug
z.B. Beteiligung bei Ernennungen, Entlassungen, Beförderungen, Besetzung von Funktionsstellen

Organe des Personalrates

Personalrat
wird in Personalratswahlen für 5 Jahre gewählt. Im Landkreis Main-Spessart bilden 9 Damen und Herren den Personalrat. Die Anzahl ist von der Zahl der Beschäftigten abhängig.

Welche Gruppen sind im Personalrat vertreten?
Beamte, Angestellte: Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten, welche die jeweilige Gruppe betreffen.

Vorstand: Jede Gruppe (Beamte, Angestellte) wählt sich einen Gruppensprecher, der damit Vorstandsmitglied ist.

Erweiterter Vorstand: Ab 11 Personalratsmitgliedern werden zwei weitere Mitglieder in den Vorstand gewählt.

Der Vorsitzende wird in einer Wahl aus den Mitgliedern des Vorstandes durch den Personalrat gewählt.
Seine Aufgaben sind: Vorbereitung von Beratungen und Beschlüssen, Führung der laufenden Geschäfte, Vertretung des Personalrates im Rahmen der Beschlüsse.

Vertrauensperson der Schwerbehinderten wird von den Schwerbehinderten des Schulamtsbezirkes Main-Spessart gewählt. Sie vertritt deren Belange und hat dabei Stimmrecht; sonst beratende Teilnahme an Personalratssitzungen.

JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) wird von allen Beschäftigten unter 27 Jahren gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber dem Personalrat.