Gut zu wissen !
Mit der Ratifizierung des "Übereinkommen(s) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen", kurz UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), durch die deutsche Bundesregierung, ist Deutschland die Verpflichtung eingegangen, diese Rechte seinen Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen zu garantieren und in nationales Recht umzusetzen.
Die zentrale Leitidee der UN-BRK besteht darin, Menschen mit einer Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Arbeit und Beruf, Freizeit und Kultur, und damit zu allen Bereichen des gesellschaftlichen lebens, zu garantieren. Menschen mit einer Behinderungen benötigen hierbei oft besondere Hilfen und Unterstützung. Diese Hilfe ist ihnen in denselben Strukturen zu gewähren, die den Menschen ohne Behinderung zur Verfügung stehen und von diesen genutzt werden.
Hier finden Sie Informationen zu dem Thema: Klicken Sie auf das Bild
|
|
|
|
|
Gesetze:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Bayerisches Teilhabegesetz (BayTHG)
Sozialgesetzbuch Teil IX (SGBIX)
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Bayrisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)