Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Was passiert, wenn ich einmal nicht mehr handlungsfähig sein sollte, z.B. aufgrund eines Unfalles, eines Schlaganfalls oder infolge von Demenz? Wer verwaltet dann mein Vermögen oder regelt meine Bankgeschäfte? Wer organisiert für mich erforderliche Pflegedienste oder einen Pflegeplatz? Wer entscheidet bei Operationen und sonstigen medizinischen Maßnahmen und über die Frage der passiven Sterbehilfe? Vielfach herrscht hier die Fehlvorstellung, dass insbesondere der Ehepartner oder möglicherweise auch die Kinder die natürlichen gesetzlichen Vertreter sind. Dem ist nicht so. Nach dem Gesetz findet in derartigen Fällen grundsätzlich ein gerichtliches Betreuungsverfahren statt. Häufig besteht jedoch der Wunsch, Mitwirkungsbefugnisse des Gerichts zu vermeiden oder auf Entscheidungen des Gerichts im Vorfeld Einfluss zu nehmen. Der Vortrag von Notar Dr. Sebastian Apfelbaum behandelt die hier einschlägigen Themenbereiche Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Termin | Dienstag, 24.03.2020 |
Uhrzeit | 19.30 - 21.00 Uhr |
Veranstaltungsort | Alte Turnhalle, Gärtnerstr. 2, 97816 Lohr a.Main |
Veranstalter | Volkshochschule Lohr-Gemünden |
Zusätzliche Hinweise: Barrierefrei und Hörschleife vorhanden
Keine Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen bei
VHS Geschäftsstelle Lohr
Tel. 09352-848-500