Infos für Ehrenamtliche

Die Bayerische Ehrenamtskarte - Ein Dankeschön für Ihr Engagement

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für Ihr langjähriges und intensives ehrenamtliches Engagement. Der Landkreis Main-Spessart möchte mit der Ehrenamtskarte allen engagierten Menschen danken, die ihre Kraft und Zeit in besonderem Maß zum Wohl der Gemeinschaft einbringen und unsere Gesellschaft damit stark und lebendig machen.
Die Ehrenamtskarte ermöglicht den Karteninhabern in unserem Landkreis, jedoch auch im gesamten Freistaat Bayern, Vergünstigungen und Angebote unterschiedlichster Art.

Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?

Die Bayerische Ehrenamtskarte können Ehrenamtliche beantragen, die:

  • seit mindestens 2 Jahren ein freiwilliges unentgeltliches Engagement von
  • durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten von mindestens 250 Stunden jährlich leisten und dafür keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinaus geht;
  • im Landkreis Main-Spessart wohnen;
  • mind. 16 Jahre alt sind.

Die Karte erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen:

  • Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte);
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) bzw. abgeschlossenem Basismodul der Modularen Truppausbildung (MTA);
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich;
  • Reservisten, die regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren;
  • Personen, die einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbefristet gültige Goldene Bayerische Ehrenamtskarte erhalten auf Wunsch:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten;
  • Feuerwehrdienstleistende, Einsatzkräfte im Rettungsdienst und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben.
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren, können ebenfalls die Goldene Ehrenamtskarte erhalten.

Wie bekommen Sie die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Landratsamt Main-Spessart (Sachgebiet Soziale Angelegenheiten, Familien und Senioren) beantragen. Gerne schicken wir Ihnen das Formular zu oder Sie laden es sich herunter (s. unten). Der Verein bzw. die Organisation, bei der bzw. über die die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, bestätigt auf dem Formular den Umfang des zeitlichen Engagements und ergänzt das Antragsformular mit Unterschrift und Stempel. Den Antrag senden Sie an das Landratsamt, hier wird er geprüft und die Ausstellung der Ehrenamtskarte veranlasst. Vereine und Organisationen haben auch die Möglichkeit für ihre Ehrenamtlichen einen Sammelantrag auf Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte zu stellen. Beachten sie dazu bitte die Hinweise unter dem Menüpunkt Sammelanmeldung.

Welche Vorteile bietet die Bayerische Ehrenamtskarte?

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können sowohl im Landkreis Main-Spessart als auch im gesamten Freistaat Bayern eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen und Angeboten in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise Rabatte, ermäßigte Eintritte, Freikarten, Geschenke oder unbezahlbare Gelegenheiten. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen finden Sie unter Partner der Ehrenamtskarte sowie in der App "Ehrenamtskarte Bayern."

Auch mobil über eine App können Sie die Vergünstigungen, die Ihnen als Inhaber oder Inhaberin der Ehrenamtskarte gewährt werden, finden. Die App „Ehrenamtskarte Bayern“ erläutert das jeweilige Angebot und stellt Kontaktdaten und Anfahrtsbeschreibungen zur Verfügung. Die App ist geeignet für Smartphone und Tablet (Android- und iOS-Version) und kann kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store heruntergeladen werden.

Wie lange ist die Bayerische Ehrenamtskarte gültig und wer gibt sie aus?

Die Bayerische Ehrenamtskarte wird durch den Landkreis Main-Spessart auf Antrag ausgegeben. Sie ist drei Jahre gültig in Verbindung mit einem Ausweisdokument. Die Goldene Ehrenamtskarte gilt unbefristet.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann die Karte neu beantragt werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch.

Die Ehrenamtskarte ist personalisiert nicht auf andere Personen übertragbar.

Digitale Ehrenamtskarte

Zum 01.07.2023 wurde durch das Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales die digitale Ehrenamtskarte eingeführt. Neben der analogen Ehrenamtskarte (Plastikkarte) kann auch eine digitale Ehrenamtskarte beantragt werden. Die Beantragung der Ehrenamtskarte kann über die Internetseite bayern.ehrenamtskarte.app/beantragenexterner Link oder über die App "Ehrenamtskarte Bayern" erfolgen. Über diese Seite kann auch  eine analoge Ehrenamtskarte online beantragt werden. Dies spart Zeit und Papier.

Haben Sie bereits die analoge Ehrenamtskarte und möchten zusätzlich die digitale Ehrenamtskarte, dann genügt eine E-Mail an Ehrenamtskarte@lramsp.deexterner Link mit Ihrem Namen und Anschrift.

Wo kann ich die Ehrenamtskarte einsetzen?

Die Bayerische Ehrenamtskarte gilt bayernweit bei den Akzeptanzstellen der teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte.

Wenn Sie sich für eine Ehrenamtskarte interessieren oder allgemein Fragen rund um das Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartnerin im Landratsamt.

  Hier Ehrenamtskarte online beantragen (digital und analog)externer Link                                    

Ehrenamtskarte - Antrag Ehrenamtskarte - Antrag, 214 KB
Ehrenamtskarte - Antrag bei mehreren ehrenamtlichen Tätigkeiten Ehrenamtskarte - Antrag bei mehreren ehrenamtlichen Tätigkeiten, 313 KB