E-Rechnung im Verein

Ab dem 01.01.2025 wird es ernst: Die E-Rechnungspflicht tritt in Kraft. Unternehmen und Vereine mit Umsatzsteuerpflicht, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind dann verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ab 2028 müssen Unternehmen und Vereine E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch versenden können. digital verein(t), Projektpartner der Freiwilligen-Agentur, informiert Sie über alles, was Sie wissen müssen: E-Rechnung im Verein: Was tun auf dem Weg in die digitale Zukunft? – Digitaler Wandel im Ehrenamt in Bayernexterner Link