Neuerungen in Kürze

Bis zum 17.06.2020 können wieder Anträge zur Förderung öffentlicher Ladesäulen im BMVI-Förderprogramm eingereicht werden. Gefördert werden wieder Normal- und Schnellladesäulen. Die zu fördernden Ladepunkte werden regional verteilt. Hierfür wurden zwei Karten erstellt, eine für Normalladeinfrastruktur („N-Karte“), eine für DC-Schnellladeinfrastruktur („S-Karte“). In beiden Karten ist das Bundesgebiet in 283 Kacheln mit einer Größe von 40 x 40 km unterteilt. Normalladepunkte erhalten 40% Zuschuss (max. 2.500 Euro), Schnellladepunkte 50% Zuschuss (max. 30.000 Euro).

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Seit Anfang 2020 können auch Kommunen von den sehr attraktiven Zuschüssen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)externer Link für klimafreundliche Heiztechnik profitieren. Beim Austausch eines alten Ölkessels z.B. durch einen Pelletkessel gibt es bis zu 45 % Zuschuss. Besonders interessant für größere Heizanlagen: auch Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung über 100 kW können jetzt die hohen Zuschüsse erhalten.

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Zum 22. November 2018 ist der dritte Förderaufruf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) aktiv geworden.

Bis zum 21. Februar 2019 können private Investoren, Städte und Gemeinden erneut Förderanträge für E-Ladestationen stellen. Die Förderung umfasst bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten und neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine weitere wesentliche Neuerung des aktuellen Förderaufrufs besteht darin, dass mit Hilfe eines neuen Standort-Tools gezielt die vorhandenen "weißen Flecken" im Ladeinfrastrukturnetz identifiziert und beseitigt werden sollen.

Mit dem dritten Aufruf des Bundesprogramms Ladeinfrastruktur fördert das BMVI die Errichtung von bis zu 10.000 Normal- und 3.000 Schnellladepunkten. Dafür stehen rund 70 Millionen Euro bereit. Der Aufruf endet am 21. Februar 2019. Über 15.000 Ladepunkte konnten mit den ersten beiden Förderaufrufen schon bewilligt werden.

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Zum 1. Januar 2019 wird das Förderprogramm für Biomasseheizwerke "BioKlima" der Bayerischen Staatsregierung novelliert.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie hat am 6. September 2018 die neue „Richtlinie zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Vermeidung von Kohlendioxidemissionen durch Biomasseheizwerke (Förderprogramm BioKlima)“ bekannt gegeben. Die Richtlinie ist ab 1. Januar 2019 gültig. Gefördert werden Biomasseheizanlagen ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW. Auch eine Kombination mit der Nutzung solarer Wärme und sogenannter Abwärme ist möglich.

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Zum 1. Januar 2019 wird die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMU) novelliert. Sie wird um zusätzliche Fördermöglichkeiten erweitert und vereinfacht. Im Wesentlichen gibt es folgende Veränderungen und Ergänzungen:

  • Betriebe ab einer 25-prozentigen kommunalen Beteiligung sind jetzt ebenso antragsberechtigt wie Wasserwirtschaftsverbände, kommunale Entsorgungsunternehmen, Energieberaterinnen und -berater sowie Netzwerkmanagerinnen und -manager.
  • Die Richtlinie ist deutlich umsetzungsorientierter. Künftig können zum Beispiel Kommunen eine Personalstelle für das Klimaschutzmanagement zeitgleich mit einem Klimaschutzkonzept beantragen.
  • investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren Bereichen: etwa neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Energieeffizienzmaßnahmen in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Sammelplätze für Grünabfälle
  • Beim Aufbau und der Pflege kommunaler Energieeffizienznetzwerke greift die Förderung ebenso wie bei der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, der Erstellung einer Potenzialstudie und vielen weiteren strategischen Maßnahmen.

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Seit September 2017 fördert das des Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Förderbedingungen gleichen dabei weitgehend der Förderrichtlinie des Bundesprogramms für öffentliche Ladeinfrastruktur vom März 2017 (siehe unten). Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2020, Anträge sind im dritten Förderaufruf noch bis 20. Juli 2018 möglich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen inkl. Kommunen. Sie erhalten 40% Zuschuss zur Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage; 50% bei zusätzlichen Funktionen wie Park & Ride oder Carsharing.

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Bis Ende April 2018 können finanzschwache Kommunen Förderanträge für  das Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP-S) bei der Regierung von Unterfranken einreichen. Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und in bestimmten Fällen auch ein Ersatzbau von Schulgebäuden. Diese Maßnahmen werden mit bis zu 90% Zuschuss zu den förderfähigen Kosten gefördert.

Nähere Informationen finden erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und der Regierung von Unterfranken.

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Mit dem nächsten Förderaufruf des Förderprogramms "Kurze Wege für den Klimaschutz" fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Projekte, die Angebote zur Realisierung klimaschonender Alltagshandlungen auf Nachbarschaftsebene bieten. Die Zuschusshöhe ist "Verhandlungssache", muss jedoch mindestens 5.000 Euro betragen.

Vom 1. Mai 2018 bis 1. Juli 2018 können Kommunen Anträge einreichen. Gefördert werden Vorhaben, die konkrete, umsetzungsorientierte Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene bzw. in Quartieren schaffen:

  • Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung im Klimaschutz, die einen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Nachbarschaft beinhalten,
  • Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger darin unterstützen, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient zu gestalten und zum konkreten Handeln aktivieren,
  • die Einrichtung und der Betrieb von Begegnungsstätten/-flächen sowie deren Weiterentwicklung mit klimaschutzbezogenen Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene,
  • innovative Ideen mit oben genanntem Ziel.

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Seit September 2017 fördert das des Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern. Die Förderbedingungen gleichen dabei weitgehend der Förderrichtlinie des Bundesprogramms für öffentliche Ladeinfrastruktur vom März 2017 (siehe unten). Das Förderprogramm läuft noch bis Ende 2020, Anträge sind im ersten Förderaufruf noch bis 27.10.2017 möglich. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen inkl. Kommunen. Sie erhalten 40% Zuschuss zur Errichtung der Ladesäule, Netzanschluss und Montage.

Nähere Informationen finden Sie hierexterner Link.

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Seit Februar 2017 fördert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit dem "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" Sanierungen und den Ausbau (in begründeten Ausnahmefällen auch Neubau) von Gemeinbedarfs und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts, die sich zum Quartier hin öffnen, insbesondere kommunale soziale Einrichtungen wie Bürgerhäuser und Stadtteilzentren, öffentliche Bildungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen der Weiterbildung sowie Kindertagesstätten. Hierzu zählen auch Maßnahmen zum Abbau von baulichen Barrieren in den genannten Einrichtungen. Förderfähig sind Gebäude, Anlagen, Grün und Freiflächen.

Es winkt ein Zuschuss in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten bei einer Mindestfördersumme von 50.000 Euro. Einrichtungen sind förderfähig, wenn sie in einem Gebiet liegen, das in ein Programm der Bund-Länder-Städtebauförderung aufgenommen ist oder das als städtebauliches Untersuchungsgebiet der Vorbereitung einer Aufnahme in die Städtebauförderung dient. Anträge könne noch bis zum 21. April 2017 gestellt werden.

Nähere Informationen gibt es hierexterner Link.

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Seit dem 1. März 2017 fördert das BMVi die Errichtung von öffentlichen Lademöglichkeiten für Elektroautos- Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, also Privatleute, Unternehmen und Kommunen gleichermaßen. In einem ersten Förderaufruf, für den vom 1. März bis 28. April Anträge gestellt werden können, werden Zuschüsse in Höhe von 40 % gewährt. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage.

Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Nach Ablauf des ersten Förderaufrufs wird es aller Voraussicht nach weitere Förderaufrufe geben mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 60 % der fördderfähigen Kosten.

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Seit dem 1. August 2016 fördert das BMWi über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) den Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie den hydraulische Abgleich am Heizsystem mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent (max. 25.000 Euro Zuschuss) auch für Kommunen.

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Seit dem 1. Juli 2016 gibt es einige Neuerungen in der „Kommunalrichtlinie“ des BMUB, die sich als Förderprogramm für zahlreiche Maßnahmen der Energieeffizienz bei den Kommunen fest etabliert hat.
Förderanträge können in einem ersten Antragsfenster bis zum 30.9.2016 gestellt werden (im zweiten Antragsfenster dann vom 1. Januar bis 31. März 2017). Gefördert werden:

  • LED-Außen- und -Straßenbeleuchtung (25% Zuschuss, 30 % in KSES*) sowie bei LED-Lichtsignalanlagen (30 % Zuschuss).
  • LED-Innen- und –Hallenbeleuchtung (30% Zuschuss, 40% in KSES*).
  • Sanierung und Austausch raumlufttechnischer Anlagen (außer in Gebäuden zur medizinischen Versorgung, in Pflegeeinrichtungen und Sakralgebäuden): Zuschuss 25% (35% in KSES*: hier Nachrüstung / Ersteinbau von dezentralen RLT-Geräten ebenfalls förderfähig)
  • Austausch alter Pumpen durch Hocheffizienzpumpen (bei Heizung und Warmwasserzirkulation) inklusive hydraulischer Abgleich: 40% Zuschuss nur in KSES*
  • Dämmung von Heizkörpernischen: 40% Zuschuss nur in KSES*
  • Ersatz ineffizienter zentraler Warmwasserbereitungsanlagen gegen effiziente Warmwasserbereitung: 40% Zuschuss nur in KSES*
  • Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung aus Grauwasser bei Sportstätten & Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser: 40% Zuschuss nur in KSES*
  • Einbau einer Gebäudeleittechnik sowie Gebäudeautomation: 40% Zuschuss nur in KSES*
  • Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung: 40% Zuschuss nur in KSES*
  • Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie in Kitas (Herde, Kühlschränke, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Trockner, Konvektomaten, dezentrale Warmwasserbereiter) durch Geräte der höchsten Effizienzklasse: 40% Zuschuss nur in KSES*
  • Nachhaltige Mobilität, z.B. Radwegweisungssystemen und Ergänzung vorhandener Radwegenetze sowie Bau neuer Wege für den Radverkehr: Zuschuss 50 %
  • Energieeffiziente Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), insbesondere in Serverräumen und Rechenzentren: 40% Zuschuss
  • Investitionen und Optimierungsdienstleistungen, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen: 50% Zuschuss nur in KSES*

Für die jeweilige Maßnahme nötige Ingenieursdienstleistungen werden ebenfalls mit den entsprechenden Fördersätzen gefördert.

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*KSES:  in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten

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Seit Anfang 2016 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss in Höhe von 80%. Ziel ist die Erstellung eines Sanierungsfahrplans oder eines Konzeptes für eine umfassende Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70 bzw. 100 oder einem KfW-Effizienzhaus Denkmal.  bzw. eine Neubauberatung, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Die Beratung soll sich auf ein einzelnes Nichtwohngebäude beziehen.

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