Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung gibt es für klassische Blockheizkraftwerke (Verbrennungsmotoren) und Brennstoffzellen unterschiedliche Fördertöpfe:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet unabhängig voneinander zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Kraftwärmekopplungsanlagen an:
- Investitionskostenzuschuss für Mini-KWK-Anlagen bis zu 20 kW elektrischer Leistung, gestaffelt nach der elektrischen Leistung (1.900 Euro für 1 kWel bis 3.500 Euro für 20 kWel ). Zusätzlich wird ein Wärmeeffizienzbonus in Höhe von 25 Prozent der Basisförderung gewährt, wenn die Anlage mit einem (zweiten) Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet und an ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem angeschlossen ist. Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden und ist an bestimmte Bedingungen (Gesamtnutzungsgrad, Pufferspeicher, Wartungsvertrag, Listeneintrag in die Anlagenliste der BAFA u.a.) geknüpft.
- KWK-Zuschuss zu dem erzeugten KWK-Strom, gestaffelt nach elektrischer Leistung der Anlage (max. 5,41 cent/kWh für Anlagen bis 50 kWel). Zusätzlich werden Wärme- und Kältenetze gefördert, die zu 50% (bei Inbetriebnahme der Anlage) bzw. zu 60% (im Endausbau des Netzes) aus KWK gespeist werden. Die Förderung beträgt 30-40% der ansatzfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Millionen Euro je Projekt. Wärme- und Kältespeicher werden ebenfalls in Verbindung mit einer KWK-Anlage zusätzlich gefördert. 250 Euro/m³ werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst. Der Antrag ist für KWK-Zuschuss, KWK-gespeiste Wärme- und Kältenetze und –speicher immer kurz nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Hier
finden Sie nähere Informationen und Ansprechpartner.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung für Wohngebäude.
Das Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle" (433) können private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- oder Zweifamilienhäusern in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:
− einem Festbetrag (Grundförderung) von 5.700 Euro und
− einem leistungsabhängigen Betrag (Zusatzförderung) von 450 Euro je angefangener 100 Wel.
Details zu dem Förderprogramm finden Sie hier.