Sanierung der Heizung und der Gebäudehülle und Neubau
Maßnahmen an der Gebäudehülle - KfW
Für energetische Sanierungen (Vollsanierung zum sogenannten KfW-Effizienzhaus, aber auch Einzelmaßnahmen wie Dacherneuerung, neue Fenster usw.) ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
die maßgebliche Förderinstitution. Bei den Sanierungsprogrammen für den Gebäudebestand kann der Bürger grundsätzlich zwischen der Förderung in Form eines Zuschusses oder in Form einer zinsgünstigen Kreditfinanzierung wählen. Nähere Infos zur Sanierungsförderung der KfW finden Sie hier
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Auch den energieeffizienten Neubau (KfW-Effizienzhaus) fördert die KfW mit einer zinsgrünstigen Finanzierung und einem Tilgungszuschuss. Nähere Infos zur Neubau-Förderung der KfW finden Sie hier
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Förderanträge müssen vor der Auftragsvergabe entweder über die Hausbank (Kredit) oder direkt bei der KfW (Zuschuss) eingereicht werden. KfW-Förderungen für energetische Maßnahmen an Alt- und Neubau setzen immer die Begleitung durch einen Energieberater voraus. Einen hierfür zugelassenen Energieberater Ihrer Wahl können Sie in der Energie-Effizienz-Experten-Liste finden. Diese für die Förderung notwendige Planung und Baubegleitung von Sanierungsmaßnahmen fördert die KfW (mit dem Programm Nr. 431
) mit einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (maximal 4.000 Euro pro Vorhaben und Antragssteller)
Maßnahmen an der Heizung - BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Biomassekessel, Wärmepumpen und Solarthermie
mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 45 Prozent. Auch der Austausch von Heizungspumpen
und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem werden bezuschusst mit bis zu 30 Prozent.
Das Bayeriche 10.000-Häuser-Programm
Seit Mitte September 2015 sind die Förderprogramme des Bundes mit dem Bayerischen "10.000-Häuser Programm" des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) kombinierbar. In der Vergangenheit gab es Zuschüsse zu besonders energieeffizienten Neubauten und Sanierungen sowie zum Heizungstausch. Aktuell (Stand Mai 2020) werden nur noch Batteriespeicher (und private Ladeeinrichtungen für Elektroautos) bei Installation einer Photovolatikanlage bezuschusst.