Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023: Einspeisevergütung schon jetzt angehoben

Die Bundesregierung möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien stark forcieren, insbesondere auch den Ausbau von Photovoltaik. Um Anreize für Hauseigentümer zu setzen, ihre Dächer zur Sonnenstromerzeugung zu nutzen, wurden die Vergütungssätze für ins Netz eingespeisten Sonnenstrom angehoben. So bekam der Betreiber einer neu installierten Anlage bis 10 kW Nennleistung im Juli nur noch 6,24 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Seit dem 30.07.2022 sind es nun 8,2 Cent pro kWh.

Ganz neu ist, dass nun auch Anlagen, die nicht auf Eigenverbrauch ausgelegt sind, sondern den gesamten Sonnenstrom ins Netz einspeisen, eine nochmals deutlich höhere Einspeisevergütung in Höhe von 13 Cent pro kWh (bei Anlagengröße 10 kW) bekommen. Damit soll angereizt werden, dass auch Dachflächen genutzt werden, bei denen kein nennenswerter Eigenverbrauch im zugehörigen Gebäude möglich ist, z.B. auf Scheunendächern, Lagerhallen etc..

Die neuen Vergütungssätze unterliegen nun zudem einer wesentlich flacheren Degression als zuvor: Die Absenkung der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 wird ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt. 

Nähere Informationen finden Sie z.B. hierexterner Link.