Abteilungen und Sachgebiete

Pass-, Personalausweis- und Melderecht; Beratung der Gemeinden

Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis- und Melderecht.


Beschreibung

Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sowie für An-, Ab- und Ummeldungen sind in Bayern die Gemeinden zuständig. Sie handeln dabei im übertragenen Wirkungskreis.

Die Landratsämter haben in diesen pass-, ausweis- und melderechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden; die Fachaufsicht über die kreisfreien Gemeinden obliegt hingegen der Regierung.

Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis- und Melderecht. Wird eine pass-/personalausweisrechtliche Ordnungswidrigkeit begangen, obliegt der Kreisverwaltungsbehörde (dem Landratsamt) das Bußgeldverfahren. Kreisfreie Gemeinden erledigen derartige Bußgeldverfahren selbst.

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Pass- und Meldewesen

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Kreußer
Zu finden in: Zimmer Nr. 025
 Telefon: 09353 793-1410
 Fax: 09353 793-7410