Abteilungen und Sachgebiete

Rettungswesen; Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung.


Beschreibung

Rechtliche Grundlagen für die Organisation und die Durchführung des Rettungsdienstes in Bayern sind das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG), die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) und das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG). Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ist die oberste Rettungsdienstbehörde in Bayern.

Die bayerischen Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben die Aufgabe, in kommunaler Zusammenarbeit durch Zweckverbände für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung den öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Das Gebiet des Freistaates Bayern ist dazu in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. In jedem Rettungsdienstbereich gibt es zur Einsatzlenkung im öffentlichen Rettungsdienst eine Integrierte Leitstelle.

Weitere Informationen zum Rettungsdienst in Bayern, insbesondere auch zur Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst, erhalten Sie über den Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links") und bei den "Verwandten Themen" unter "Rettungswesen; Notrufnummer". 

 - Kosten

Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt.

Für Sie zuständig

Sicherheitsrecht / Ordnungsamt

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Merklein
Zu finden in: Zimmer Nr. 139
 Telefon: 09353 793-1139

 Frau Huth
Zu finden in: Zimmer Nr. 141
 Telefon: 09353 793-1140
 Fax: 09353 793-7140