Abteilungen und Sachgebiete

Hochwasser; Information der Gemeinden

Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.


Beschreibung

Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.

Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.

Voraussetzungen

Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln

Rechtsgrundlagen

  • Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND) externer Link
    Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.

Für Sie zuständig

Sicherheitsrecht / Ordnungsamt

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Huth
Zu finden in: Zimmer Nr. 141
 Telefon: 09353 793-1140
 Fax: 09353 793-7140

 Frau Merklein
Zu finden in: Zimmer Nr. 139
 Telefon: 09353 793-1139