Abteilungen und Sachgebiete

Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung

Zuständigkeiten:

Bereich 1:
Arnstein, Eußenheim, Himmelstadt, Karlstadt, Retzstadt, Thüngen, Zellinen, Gössenheim, Gräfendorf, Karsbach, Burgsinn

Bereich 2:
Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach, Esselbach, Hafenlohr, Hasloch, Karbach, Kreuzwertheim, Marktheidenfeld, Roden, Rothenfels, Schollbrunn, Triefenstein, Urspringen, Rieneck, Fellen, Aura i. Sinngrund, Mittelsinn

Bereich 3:
Frammersbach, Lohr, Neuendorf, Neuhütten, Neustadt, Partenstein, Rechtenbach, Steinfeld, Wiesthal, Stadt Gemünden, Obersinn.

Zuständigkeitenliste Zuständigkeitenliste, 390 KB

Zuständigkeiten Karte mit Legende



Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.


Beschreibung

Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat.

Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.

Voraussetzungen

Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.

 - Kosten

50,00 Euro

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Europäischen Feuerwaffenpass
  • Waffenbesitzkarte
  • Passbild (2-fach)

Rechtsgrundlagen

  • Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 32 Waffengesetz (WaffG) externer Link
    Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozessexterner Link
verwaltungsgerichtliche Klage

Für Sie zuständig

Waffenbehörde

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Dietrich
Bereich 1
Zu finden in: Zimmer Nr. 141
 Telefon: 09353 793-1118
 Fax: 09353 793-7118

 Herr Röder
Bereich 2
Zu finden in: Zimmer Nr. 137
 Telefon: 09353 793-1171
 Fax: 09353 793-7171

 Herr Reinhardt
Bereich 3
Zu finden in: Zimmer Nr. 137
 Telefon: 09353 793-1141
 Fax: 09353 793-7141