Abteilungen und Sachgebiete

Ernährungsnotfallvorsorge; Erhebungen

Die Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) wurde geschaffen, um wichtige Daten der Ernährungswirtschaft in regelmäßigen Abständen zu erheben.


Beschreibung

Die Verordnung verpflichtet die Inhaber der für die Ernährung besonders wichtigen Betriebe der Ernährungswirtschaft alle 4 Jahre Angaben zu machen. Dazu zählen z.B. Fleischereien, Schlachthöfe, Molkereien und Großbäckereien. Dabei werden vor allem die Verarbeitungs- und Leistungskapazitäten der Betriebe (Menge verwendeter Rohstoffe, Mengen der hergestellten Erzeugnisse, Kapazitäts- und Leistungsreserven) abgefragt.

Zuständig für die Entgegennahme der Meldungen nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung ist die dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgeordnete Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Kreisverwaltungsbehörden unterstützen sie bei dieser Tätigkeit.

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Sicherheitsrecht / Ordnungsamt

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Huth
Zu finden in: Zimmer Nr. 141
 Telefon: 09353 793-1140
 Fax: 09353 793-7140

 Frau Merklein
Zu finden in: Zimmer Nr. 139
 Telefon: 09353 793-1139