Abteilungen und Sachgebiete
Ernährungsnotfallvorsorge; Erhebungen
Beschreibung
Die Verordnung verpflichtet die Inhaber der für die Ernährung besonders wichtigen Betriebe der Ernährungswirtschaft alle 4 Jahre Angaben zu machen. Dazu zählen z.B. Fleischereien, Schlachthöfe, Molkereien und Großbäckereien. Dabei werden vor allem die Verarbeitungs- und Leistungskapazitäten der Betriebe (Menge verwendeter Rohstoffe, Mengen der hergestellten Erzeugnisse, Kapazitäts- und Leistungsreserven) abgefragt.
Zuständig für die Entgegennahme der Meldungen nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung ist die dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgeordnete Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Kreisverwaltungsbehörden unterstützen sie bei dieser Tätigkeit.