Abteilungen und Sachgebiete
Waffen; Generalerlaubnisvorbehalt
Beschreibung
Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Waffenliste (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz, Abschnitt 2) genannt sind, bedarf der Erlaubnis. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Detaillierte Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen finden Sie in den unten aufgelisteten Beschreibungen unter "Verwandte Themen".
Voraussetzungen
keine
Fristen
keine
Formulare
Waffen, 46 KB Verlustmeldung über geerbte Schusswaffen |
Waffen, 38 KB Antrag Schießleitermeldung |
Waffen, 58 KB Antrag Schießstättenerlaubnis |
Waffen, 75 KB Erwerbs-/Überlassungsanzeige von Schusswaffen |
Waffen, 32 KB Antrag Munitionserwerbsberechtigung |
Waffen, 32 KB Antrag Ausnahmegenehmigung (Schießerlaubnis für Kinder) |
Waffen, 41 KB Verlustanzeige waffenrechtlicher Erlaubnisse |
Waffen, 113 KB Antrag Schießerlaubnis (Gehege) |
Waffen, 51 KB Erwerbs-/Überlassungsanzeige innerhalb der Anzeigefrist |
Waffen, 277 KB Hinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition |
Sprengstoff, 55 KB Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung |
Sprengstoff, 148 KB Antrag Erwerb und Umgang mit Sprengstoff |
- Kosten
keine