Abteilungen und Sachgebiete

Katastrophenschutzplan; Erstellung und Fortschreibung

Alle  Kreisverwaltungsbehörden (= Katastrophenschutzbehörden) in Bayern haben als vorbereitende Maßnahmen im Katastrophenschutz insbesondere einen allgemeinen Katastrophenschutzplan und für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.


Beschreibung

Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.

In den Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Sicherheitsrecht / Ordnungsamt

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Huth
Zu finden in: Zimmer Nr. 141
 Telefon: 09353 793-1140
 Fax: 09353 793-7140

 Frau Merklein
Zu finden in: Zimmer Nr. 139
 Telefon: 09353 793-1139