Abteilungen und Sachgebiete
Katastrophenschutzplan; Erstellung und Fortschreibung
Beschreibung
Im Rahmen des allgemeinen Katastrophenschutzplans erfassen die Kreisverwaltungsbehörden nach einer einheitlichen, vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vorgegebenen, Gliederung das Katastrophenschutzeinsatzpotential in ihrem Zuständigkeitsbereich.
In den Alarm- und Einsatzplänen – den sogenannten Katastrophenschutz-Sonderplänen – wird für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential vorab detailliert festgelegt, welche Einsatzmaßnahmen bei Eintritt eines bestimmten Schadensereignisses zu treffen sind (Einsatzkräfte, Ausstattung, Vorgehensweise).