Abteilungen und Sachgebiete

Feuerwehr; Aufgaben der Landkreise

Die Landkreise beschaffen die überörtlich erforderlichen Einsatzmittel oder gewähren hierfür Zuschüsse.


Beschreibung

Die Landkreise müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren (Art. 2 BayFwG).

Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen an Gemeinden und Landkreise und die Unterhaltung der staatlichen Feuerwehrschulen.

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Sicherheitsrecht / Ordnungsamt

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Frau Merklein
Zu finden in: Zimmer Nr. 139
 Telefon: 09353 793-1139