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Sport; Beantragung einer Vereinspauschale

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.


Beschreibung

Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Sie fördern insbesondere die Vereine. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag. Er beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale.

Berechnung der Vereinspauschale

Mitgliedereinheiten: Die Mitgliedereinheiten werden anhand des Mitgliederbestandes berechnet, den der Verein der zuständigen Dachorganisation zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres (31.12.2023) gemeldet hat. 
Bei der Berechnung werden die Mitglieder wie folgt gewichtet:

  • Erwachsene Vereinsmitglieder: Einfach
  • Mitglieder unter 27 Jahren: Zehnfach
  • Mitglieder mit Behinderung, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitations-sports anerkannten Dachorganisation oder einem Verband oder Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat: Zehnfach
  • Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb eingesetzt hat (maximal 4 Prozent der Gesamtmitgliederzahl).
  • Wert der Fördereinheit: Die Fördereinheit berechnet sich aus dem Haushaltsbetrag des Freistaats für die Vereinspauschale dividiert durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine in Bayern.

Fristen

Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.

Formulare

Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses, 536 KB
Ergänzung vom 06.02.24

Hinweis zur Unterschrift auf Verwendungsnachweisen zur Energiekostenpauschale:
Unter Nummer 8 der Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses ist ein „gez. Name des Antragstellers“ ausreichend. Eine handschriftliche Unterschrift des Verwendungsnachweises wird nicht benötigt. 

Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine, 17 KB
Dieses Formular muss zwingend als Excel-Datei eingereicht werden, damit eine Bearbeitung möglich ist!
Lizenzliste_Stand_19.12.2023 Lizenzliste_Stand_19.12.2023, 39 KB

Vereinspauschale Vereinspauschale, 4898 KB
(a) Antrag auf Gewährung
Erklärung zur Teilung von Lizenzen Erklärung zur Teilung von Lizenzen, 722 KB
Vereinspauschale

Sportförderrichtlinien Sportförderrichtlinien, 290 KB
Jugendsportförderrichtlinien Jugendsportförderrichtlinien, 1005 KB
Richtlinien für die Förderung des Jugendsports in den Sportvereinen
Information Datenverarbeitung Information Datenverarbeitung, 99 KB
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten

Für Sie zuständig

Sportverwaltung

Landratsamt Main-Spessart

Würzburger Straße
97753 Karlstadt

 E-Mail: Sport@Lramsp.de

Ihre Ansprechpartner
 Frau Cmiel
Zu finden in: Zimmer Nr. 106
 Telefon: 09353 793-1106
 Fax: 09353 793-7106

 Frau Klübenspies
 Telefon: 09353 793-1108
 Fax: 09353 793-7108