Abteilungen und Sachgebiete

Personenbeförderungsgesetz

Für die Ausübung eines Mietwagen- oder Taxigewerbes ist eine gesonderte Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich


Beschreibung

Voraussetzungen

Fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit

Fristen

In diesem Verfahren ist die Einschaltung weiterer Behörden erforderlich, eine frühzeitige Antragsstellung ist daher erforderlich

 - Kosten

Urkunde jew. 200,-- €
Zzgl. Gebühren für Auszüge u. Auslagen

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregister
  • Fachkundenachweis

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Personenbeförderungsgesetz

Landratsamt Main-Spessart

Marktplatz 8
97753 Karlstadt


Ihre Ansprechpartner
 Herr Gottsmann
Zu finden in: Zimmer Nr. 035
 Telefon: 09353 793-1435
 Fax: 09353 793-7435